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„Das ist ein gutes Signal aus Berlin, unser Einsatz hat sich gelohnt: Die verlängerte Abgabefrist für die Steuererklärung 2019 ist eine echte Hilfe für die bayerischen Steuerberaterinnen und Steuerberater, die in der Krise jetzt schon massiv belastet sind“, so Finanz- und Heimatminister Albert Füracker. In steuerlich beratenen Fällen sollen die Steuererklärungen für den Veranlagungszeitraum 2019 voraussichtlich erst bis zum 31. August 2021, und damit sechs Monate später als bisher gesetzlich vorgesehen, abgegeben werden müssen. Darauf haben sich die finanzpolitischen Sprecher der Koalitionsfraktionen in Berlin gestern geeinigt.
Füracker: „Die Corona-Krise trifft Bayerns Unternehmen hart. Um gut durch die Krise zu kommen, ist eine solide steuerliche Beratung essentiell. Die steuerberatenden Berufe sind aber stark unter Druck. Zusätzlich zu ihrem normalen Arbeitspensum müssen sie bei der Beantragung von Kurzarbeitergeld, Corona-Soforthilfen und Überbrückungshilfen mitwirken. Für kleine mittelständische Unternehmen und alle Selbständigen sind sie damit quasi Allroundberater und eine wertvolle Stütze. Die Fristverschiebung schafft daher eine wichtige Entlastung!“
Bayern hat dieses Problem frühzeitig erkannt und schon im September 2020 einen Antrag im Bundesrat zur Verlängerung der Abgabefristen eingebracht.