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Heimatprojekte und Förderrichtlinie „Heimat Digital“
Ganz Bayern ist liebens- und lebenswerte Heimat. Deswegen unterstützt das
Staatsministerium der Finanzen und für Heimat gezielt innovative und pilothafte
Projekte in allen Regionen des Freistaats. Besonderer Fokus ist der digitale
Strukturwandel als Chance für ein starkes Bayern.
Mit der Förderrichtlinie „Heimat Digital“ werden Landkreise, kreisfreie
Städte, Stiftungen und Vereine bei der Vorbereitung, Konzeptionierung und
Umsetzung digitaler Heimatprojekte unterstützt. Gefördert werden können Projekte
mit digitalem Schwerpunkt, die einen Beitrag zur Schaffung und Erhaltung
gleichwertiger Lebensverhältnisse in allen Regionen Bayerns leisten.
Weitere Informationen und Unterlagen:
Gegenstand der Förderung ist die Vorbereitung, Konzeptionierung und Umsetzung
von Heimatprojekten mit digitalem Schwerpunkt, die sich positiv auf die
räumliche Entwicklung Bayerns auswirken und somit einen Beitrag zur Schaffung
und Erhaltung gleichwertiger Lebensverhältnisse in ganz Bayern leisten.
Ziele der Förderung sind die
Unterstützung des digitalen Strukturwandels
Stärkung des Bewusstseins für innovative digitale Lösungen
Ermöglichung digitaler Teilhabe und digitaler Chancengleichheit in allen
Regionen Bayerns
Reduzierung der Flächenneuinanspruchnahme und Stärkung der
Innenentwicklung
Der Fördersatz beträgt zwischen 50 % und 90 %. Zuschläge sind vorgesehen für
Projekte im ländlichen Raum und im Raum mit besonderem Handlungsbedarf, sowie
für interkommunale bzw. grenzüberschreitende Zusammenarbeit und Projekte mit
Schwerpunkt Flächensparen.
Antragsberechtigt:
Alle bayerischen Landkreise und kreisfreien Städte, sowie Vereine und
Stiftungen, die ein digitales Heimatprojekt in Bayern verwirklichen wollen.
Voraussetzungen für eine Förderung:
Das Einreichen einer Projektskizze (Formular auf dieser Seite) beim
Bayerischen Staatsministerium der Finanzen und für Heimat, die Inanspruchnahme
eines persönlichen Beratungsgesprächs, sowie anschließend die
Förderantragstellung bei der örtlich zuständigen Regierung.
Bitte beachten Sie, dass eine Förderung frühestens mit Inkrafttreten des
Doppelhaushalts 2019/2020 gewährt werden kann.
Robert Stettner Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat
Odeonsplatz 4 80539 München Telefon: 089 2306-2293 E-Mail:
heimat-digital(at)stmfh.bayern.de