Beteiligungen
Der Staat beeinflusst die Wirtschaft in erster Linie durch die Festlegung rechtlicher Rahmenbedingungen (zum Beispiel durch Steuern, Versicherungen, Umweltauflagen, etc.). Daneben tritt er aber auch selbst als Unternehmer auf oder beteiligt sich an anderen Unternehmen. Gemäß den bayerischen Prinzipien erfolgt eine Beteiligung an einem Unternehmen nicht zum Zwecke einer Gewinnmaximierung, sondern zur Umsetzung verschiedenster, politischer Zielsetzungen wie beispielsweise zur Förderung von Wirtschaft, Infrastruktur, Kunst oder Wissenschaft.
Die Bayerische Staatsregierung passt ihr Beteiligungsportfolio laufend an die geänderte wirtschaftliche und politische Situation an. Der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung wird durch eine konsequente und aktive Privatisierungspolitik Rechnung getragen. Es erfolgt eine stetige Überprüfung, ob der Zweck einer Beteiligung ebenso gut oder besser anders, z. B. durch eine private Initiative, erfüllt werden kann und ein Rückzug des Freistaates Bayern aus der unternehmerischen Betätigung geboten ist. Die Neustrukturierung verdeutlicht den Strukturwandel in unserer Beteiligungspolitik. Derzeit wird zwischen 15 ertragsorientierten (erwerbswirtschaftlichen) und 42 steuerungsorientierten (nichterwerbswirtschaftlichen) privatrechtlich organisierten Unternehmen mit staatlicher Beteiligung differenziert. Dies lässt deutlich erkennen, dass der Freistaat Bayern in weit überwiegendem Maße seine Beteiligungen auf Unternehmen fokussiert, die der Erfüllung politischer Ziele - wie Förderung von Wirtschaft, Wissenschaft und Technologie - dienen. Dank erfolgreicher Privatisierungsbemühungen seit den Neunzigerjahren konnten Industriebeteiligungen im Beteiligungsportfolio deutlich reduziert werden. Dieser Prozess wird fortgesetzt.
Das bayerische Finanzministerium betreut im Rahmen des zentralen Beteiligungsmanagements staatliche Beteiligungsunternehmen wie die BayernLB oder den Flughafen München sowie die Staatsbetriebe im eigenen Geschäftsbereich.