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Traditionsgemäß hat die Heimatpflege, also die Volkskultur in ihren Bräuchen, in der Volksmusik und im Trachtenwesen in Bayern einen hohen Stellenwert. In erster Linie ist dies eine Aufgabe, die im Rahmen der örtlichen Kulturpflege von den Gemeinden, Landkreisen und Bezirken wahrgenommen wird. Von staatlicher Seite können Aktivitäten und Organisationen im Bereich der Heimatpflege, die von überregionaler Bedeutung sind, gefördert werden. Das Heimatministerium ist außerdem zuständig für die Umsetzung des UNESCO-Übereinkommens zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes in Bayern.
Die große Vielfalt und Zahl von volksmusikalischen Aktivitäten in allen Teilen Bayerns entziehen sich weitgehend einer statistischen Erfassung, da Volksmusik in aller Regel von Einzelnen oder von nicht vereinsmäßig organisierten kleinen Gruppen praktiziert wird, die sich meist nur im örtlichen Bereich betätigen. Von staatlicher Seite kann hier am effektivsten durch die Unterstützung von Institutionen geholfen werden, die ein breites Angebot von Seminaren, Fortbildungskursen und allgemeiner Beratung bereitstellen. Gefördert werden insbesondere der Bayerische Landesverein für Heimatpflege für sein mit sechs hauptamtlichen Kräften ausgestattetes Netz von Volksmusikberatungsstellen in ganz Bayern, die Münchner Schule für bairische Musik sowie weitere Heimatpflegeorganisationen und Trachtenverbände für ihre volksmusikalischen Aktivitäten.