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Aufgabe des Rechtsreferats im Staatsministerium der Finanzen und für Heimat (Justiziariat) und der Rechtsabteilungen im Landesamt für Finanzen (Fiskalate) ist es unter anderem, die Vermögensinteressen des Staates bei Rechtsstreitigkeiten wahrzunehmen. Diese Stellen fungieren hier als zentral zuständige Vertretungsbehörden für den Fiskus als Partei vor Gericht.
Neben der gerichtlichen Vertretung stellen die Fiskalate ihr juristisches Know-how allen Behörden des Freistaats zur Verfügung und stehen diesen rechtsberatend zur Seite.
Die Fiskalate im Landesamt für Finanzen arbeiten insbesondere in ihrem Haupttätigkeitsfeld des Zivil- und Arbeitsrechts mit hohen Erfolgsquoten, die jährlich erfasst werden:
Des Weiteren machen die Fiskalate auch eine Reihe auf den Staat übergegangener Ansprüche geltend. Dazu gehören insbesondere Schadensersatzansprüche aufgrund der Verletzung oder Tötung staatlicher Beschäftigter sowie Unterhaltsansprüche von Kindern, die im Zuge der Gewährung von Unterhaltsvorschüssen auf den Staat übergehen. Die Fiskalate übernehmen dabei die Rückholung des vorgeschossenen Geldes vom eigentlich Zahlungspflichtigen. Allein in diesen beiden Bereichen haben die Fiskalate im Jahr 2018 knapp 34 Millionen Euro beigetrieben.