Digitale Barrierefreiheit
Die Bayerische Staatsregierung hat sich zum Ziel gesetzt: Bayern soll im gesamten öffentlichen Raum und im gesamten öffentlichen Personennahverkehr barrierefrei werden. Eines der zentralen Handlungsfelder im Programm „Bayern barrierefrei“ ist der Bereich „Information und Kommunikation“. Von Computer bis Smartphone, von Webseite bis App: Die Informations- und Kommunikationstechnologie wird in unserer Gesellschaft immer bedeutsamer. Diese Entwicklung wirkt sich in sämtlichen Arbeits- und Lebensbereichen aus. Auch in der staatlichen Verwaltung spielen IT-Verfahren eine zunehmend größere Rolle.
Barrierefreie Angebote sind besonders wichtig, denn sie eröffnen neue Möglichkeiten der Teilhabe. Die Verbesserung der Barrierefreiheit staatlicher Internet- und Intranetangebote stellt hierbei einen wichtigen Aspekt dar. Da der Maßstab für die Beurteilung der digitalen Barrierefreiheit laufend an die neuen technischen und rechtlichen Voraussetzungen angepasst wird, steigen auch die konkreten Anforderungen an die Prüfung der Webseiten und E-Government-Verfahren.
Zum 1. Oktober 2019 wurde die in Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 in § 11 BayDiV normierte Durchsetzungs- und Überwachungsstelle am Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung eingerichtet, die unter anderem stichprobenhaft die Webseiten und mobilen Anwendungen aller öffentlichen Stellen im Freistaat Bayern auf Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen kontrolliert.