Katastervermessungen
Katastervermessungen dienen der Festlegung und Sicherung von 
Grundstücksgrenzen. Sie sind erforderlich, wenn ein Grundstück z.B. für 
Bauzwecke geteilt werden soll, wenn Grenzen in der Örtlichkeit nicht mehr 
sichtbar sind oder sich die Grundstückseigentümer über den Verlauf der Grenze 
unsicher sind.
 Die 
Grundstücksgrenzen werden in der Örtlichkeit durch Grenzzeichen sichtbar 
gemacht, z.B. durch Grenzsteine, 
Grenznägel, Grenzrohre usw.
Die 
Grundstücksgrenzen werden in der Örtlichkeit durch Grenzzeichen sichtbar 
gemacht, z.B. durch Grenzsteine, 
Grenznägel, Grenzrohre usw.
Neben den Grundstücken stellen auch die Gebäude einen beträchtlichen Wert dar.
Das Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung ist verpflichtet, neben den Grundstücken auch die Gebäude 
zu dokumentieren. Die Gebäudeveränderungen und Neubauten werden nach ihrer 
Einmessung im Liegenschaftskataster beschrieben und in der amtlichen Flurkarte dargestellt. 
Dies erlaubt außerdem den Bezug vom Gebäude zu den Grundstücksgrenzen, so dass 
sich eventuell auftretende Überbauten nachweisen lassen. Gebäudeeinmessungen 
sichern Eigentum in Verbindung mit dem Grundbuch und schaffen 
Planungssicherheit.
Mit jährlich etwa 100.000 Katastervermessungen leistet die Bayerische 
Vermessungsverwaltung einen wesentlichen Beitrag zur Sicherung des 
Grundeigentums und zur Wahrung des Grenzfriedens vor Ort.
Katastervermessungen können beim örtlich zuständigen Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung beantragt 
werden.
 
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