Heimatstrategie - Behördenverlagerungen
Behördenverlagerungen sind ein zentrales Instrument aktiver Strukturpolitik.
Sie schaffen sichere Arbeitsplätze, dienen der Wirtschaft als Vorbild und
stärken die Infrastruktur des ländlichen Raumes. Damit wird dem
Verfassungsauftrag aus Artikel 3 Absatz 2 Satz 2 der Bayerischen Verfassung
Rechnung getragen, in ganz Bayern gleichwertige Lebens- und Arbeitsbedingungen
zu fördern und zu sichern.
2015 war Startschuss der größten
Regionalisierung von Behörden und staatlichen Einrichtungen der letzten
Jahrzehnte. Das Konzept „Regionalisierung von Verwaltung“ beinhaltet die
Verlagerung von über 50 Behörden und staatlichen Einrichtungen mit 3.155
Personen (2.225 Beschäftigte und 930 Studierende) in alle Regierungsbezirke
Bayerns. Für die neuen Behördenstandorte wurden vorrangig Regionen ausgewählt,
die im Raum mit besonderem Handlungsbedarf liegen und nicht im Rahmen der
Hochschulinitiativen bereits umfangreich gefördert wurden. Konversionsgemeinden
wurden ebenfalls berücksichtigt.
Die Bayerische Staatsregierung hat das Instrument der Behördenverlagerungen
mit dem Strukturkonzept „Chancen im ganzen Land“ im Jahr 2016 fortgeführt. Als
weiterer Bestandteil der Heimatstrategie sieht dieses zusätzliche strukturelle
Impulse für die Regierungsbezirke Mittelfranken und Niederbayern mit insgesamt
rund 500 Arbeitsplätzen vor. Kernstücke sind die Verlagerung des Bayerischen
Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege von München nach Nürnberg sowie der
Landesanstalt für Landwirtschaft nach Ruhstorf a. d. Rott.
Insgesamt werden in der ersten Stufe der Behördenverlagerung (Konzepte
„Regionalisierung von Verwaltung“ und „Chancen im ganzen Land“) rund 70 Behörden
und staatliche Einrichtungen mit mehr als 2.700 Arbeitsplätzen sowie 930
Studienplätzen verlagert.
Die Staatsregierung arbeitet mit Hochdruck an der Umsetzung der Konzepte der
ersten Stufe und damit an der Stärkung des ländlichen Raumes. In den letzten
fünf Jahren haben 51 Behörden und staatliche Einrichtungen mit 1.041
Beschäftigten und 430 Studierenden an den neuen Zielorten zu arbeiten begonnen.
Dies entspricht bereits 74% der Verlagerungsprojekte.
Bis Ende 2020 sollen mehr als 1.500 Personen den Dienstbetrieb aufgenommen
haben. Damit werden ca. 45 % des gesamten Verlagerungsvolumens vor Ort sein. 12
Projekte und damit ca. 1/5 aller Verlagerungsprojekte sollen Ende 2020
abgeschlossen sein.
Nach der Ankündigung von Herrn Ministerpräsidenten
Dr. Markus Söder soll eine
zweite Stufe der Behördenverlagerung folgen. Hierfür befindet sich bereits ein
Konzept „Behördenverlagerung Bayern 2030“ in Planung.
Behördenverlagerung nur gemeinsam mit den Beschäftigten
Ein besonderes Augenmerk der Staatsregierung liegt auf der
sozialverträglichen Gestaltung der Verlagerungen. Es wird daher keine
Zwangsversetzungen an die neuen Zielstandorte geben. Das Personalrahmenkonzept
enthält ein ganzes Paket an monetären und nicht-monetären Anreizen, um den
Umsetzungsprozess für die Beschäftigten und Behörden gleichermaßen zu
erleichtern.
Behördenverlagerungen 2015
(PDF, 403
KB)
Personalrahmenkonzept
(PDF, 393
KB)
Ergänzende Informationen
(PDF, 404
KB)
Informationen für Bewerberinnen und Bewerber
Die Verlagerungen im Rahmen der Heimatstrategie sind ressortverantwortlich
durchzuführen. Gleiches gilt für ressorteigene Planungen zur Personalbesetzung.
Anfragen und Bewerbungen für die neuen Behörden und Behördenteile bitten wir
daher an das fachlich zuständige Staatsministerium zu richten.
Informationen zu Immobilien
Immobilienangebote zur Unterbringung der neuen Behörden bzw. Behördenteile
bitten wir an die Immobilien Freistaat Bayern (IMBY) als
Dienstleister in Unterbringungsfragen für alle staatlichen Stellen zu richten.
Die IMBY wird auf Sie zu kommen, sofern Ihr Angebot für die
Unterbringung einer staatlichen Einrichtung in Frage kommt. Mehr Informationen
zur IMBY finden Sie im Internet unter
www.immobilien.bayern.de.