Trotz der positiven Entwicklung in den vergangenen Jahren, ist der Grenzraum 
im bayernweiten Vergleich weiterhin die strukturschwächste Region, der ländliche 
Raum steht hier vor vielen Herausforderungen. Die Erfahrungen der letzten Jahre 
haben gezeigt, der Ausbau der bayerisch-tschechischen Zusammenarbeit ist ein 
zentrales Instrument zur Stärkung des Grenzraums. Besonders das Engagement und 
innovative Ideen örtlicher Akteure sowie grenzüberschreitende Projekte und 
Initiativen leisten hier einen bedeutenden Beitrag zum Abbau von Barrieren und 
zur zukunftsfähigen Entwicklung der Grenzregion.
 
Förderrichtlinie Bayerisch-Tschechischer Grenzraum (BYCZFöR)
Um die bayerisch-tschechische Grenzregion weiter zu entwickeln und neue 
Impulse für die Zusammenarbeit zu setzen, fördert das Staatsministerium der 
Finanzen und für Heimat daher wegweisende grenzüberschreitende Projekte 
örtlicher Akteure im ländlichen Raum.
 
Was kann gefördert werden?
Förderfähig sind zukunftsweisende Projekte im ländlichen Raum der 
Regierungsbezirke Niederbayern, Oberpfalz oder Oberfranken mit 
grenzüberschreitendem Charakter und fachübergreifendem Ansatz, d. h. mindestens 
zwei Themenfelder (z. B. Demografie, Kultur, Mobilität oder Tourismus) müssen im 
Projekt gleichrangig behandelt werden. 
 
Wer kann gefördert werden?
Antrags- und zuwendungsberechtigt sind Gebietskörperschaften, Vereine sowie 
gemeinnützige Stiftungen mit Sitz im Regierungsbezirk Niederbayern, Oberpfalz 
oder Oberfranken sowie andere Rechtsträger des öffentlichen oder privaten 
Rechts, wenn mindestens ein Mitglied oder ein Gesellschafter eine kommunale 
Gebietskörperschaft ist.

 
Wie hoch ist die Förderung?
Die Fördersumme beträgt maximal 100.000 Euro pro Projektjahr, der 
Bewilligungszeitraum beträgt bis zu vier Jahre.
Bei erstmaliger Förderung beträgt der Basisfördersatz bis zu 70 %. Soweit der 
räumliche Wirkungskreis mehrheitlich im Raum mit besonderem Handlungsbedarf 
liegt, erhöht sich der Fördersatz um bis zu 15 Prozent. Der Fördersatz erhöht 
sich ebenfalls um bis zu 5 Prozent bei interkommunalen Projekten oder bei 
Projekten, an denen sich die tschechische Seite finanziell beteiligt bzw. bei 
denen eine Zusammenarbeit mit Akteuren eines tschechischen Projekts mit 
ähnlicher inhaltlicher Zielrichtung im Plzeňský kraj (Bezirk Pilsen), 
Karlovarský kraj (Bezirk Karlsbad) oder Jihočeský kraj (Bezirk Südböhmen) 
erfolgt.
Bei einer zweiten bzw. dritten Projektförderung mindert sich der Fördersatz 
stufenweise, soweit keine finanzielle Beteiligung Tschechiens oder eine enge 
Zusammenarbeit vorliegt (Details siehe oben).
 
Wo und wie ist der Antrag zu stellen? 
Vor Antragstellung ist mit dem zuständigen Referat 52 im Staatsministerium 
der Finanzen und für Heimat (E-Mail: 
Referat52@stmfh.bayern.de, Telefon: 089 2306-3127) zur Sicherstellung der 
Koordinierungsfunktion Kontakt aufzunehmen. Der endgültige Antrag ist mindestens 
vier Wochen vor dem geplanten Förderbeginn in zweifacher Ausfertigung bei der 
örtlich zuständigen Regierung als Bewilligungsbehörde und beim Staatsministerium 
der Finanzen und für Heimat einzureichen.
 
Weitere Informationen und Unterlagen
            
 
Entwicklung der Grenzraumförderung
2015 hat das Staatsministerium der Finanzen und für Heimat gemeinsam mit dem 
Ministerium für Regionale Entwicklung der Tschechischen Republik ein 
grenzübergreifendes Entwicklungsgutachten erstellt, mit dem Ziel, Perspektiven 
zur Stärkung der Grenzregion zu entwickeln. Als Ergebnis wurden fünf zentrale 
thematische Handlungsfelder in der Grenzregion identifiziert: 
Verkehrsinfrastruktur und Telekommunikation, Wirtschaft, Wissenschaft und 
Hochschulen, Bildung und Qualifizierung, Tourismus und Kultur. 
            
Im Nachgang des Gutachtens hat das Staatsministerium der Finanzen und für 
Heimat seit 2016 grenzüberschreitende fachübergreifende Projekte regionaler 
Akteure gefördert und das mit Erfolg. Von über 30 Leuchtturmprojekten konnten 
bisher bereits 24 Projekte erfolgreich abgeschlossen werden.