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Pressemitteilung Nr. 245
München, 16.08.2023

FÜRACKER: BUND SETZT GLOBALE MINDESTSTEUER ALS BÜROKRATIEMONSTER UM
Bayern kämpft für Bürokratieabbau und weitere Entlastungen bei der Mindeststeuer // globale Mindeststeuer ohne Beteiligung der USA nicht sinnvoll

„Der Gesetzentwurf des Bundes zur Umsetzung der globalen Mindeststeuer überfordert Wirtschaft und Verwaltung mit unzumutbarem Bürokratieaufwand. Er muss dringend entschlackt und sämtliche Vereinfachungsmöglichkeiten müssen genutzt werden, um Standortnachteile für Deutschland zu vermeiden. Mit der Absenkung der Niedrigsteuergrenze bei der Hinzurechnungsbesteuerung auf das international abgestimmte Niveau von 15 Prozent wird eine langjährige Forderung Bayerns umgesetzt. Dies ist zwar ein erster wichtiger Schritt, reicht aber in der derzeit ohnehin wirtschaftlich schwierigen Phase bei Weitem nicht aus“, so Bayerns Finanzminister Albert Füracker anlässlich des heute im Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurfs zur Einführung einer globalen Mindeststeuer.

Füracker fordert: „Allein in Bayern sind rund 200 inländische Unternehmen betroffenen. Überbordend komplexe und hochbürokratische Gesetzeswerke – wie der Bundesentwurf – sind für sie der falsche Ansatz. Wir brauchen vielmehr zielgenaue Maßnahmen und müssen rechtzeitig und rechtssicher entlasten. Der Freistaat setzt sich dafür ein, dass Unternehmen, die in den Anwendungsbereich der Mindestbesteuerung fallen, vollumfänglich von der Hinzurechnungsbesteuerung ausgenommen werden. Außerdem wird eine globale Mindeststeuer ohne die USA als größte Wirtschaftsmacht der Welt ihrem Namen ohnehin nicht gerecht. Die Bundesregierung sollte auf EU- und OECD-Ebene mit Nachdruck darauf hinwirken, dass auch die USA die Mindeststeuer, wie vereinbart, umsetzen.“

Am 8. Oktober 2021 haben sich 137 (inzwischen 139) Staaten auf Ebene der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) auf die grundlegende Ausgestaltung der künftigen internationalen Unternehmensbesteuerung geeinigt (Zwei-Säulen-Modell). Diese sieht eine globale effektive Mindestbesteuerung multinationaler Unternehmen in Höhe von 15 Prozent sowie eine Neuverteilung der Besteuerungsrechte an Gewinnen besonders großer international tätiger Konzerne vor. Zur Umsetzung der globalen Mindeststeuer innerhalb der EU wurde am 14. Dezember 2022 eine Richtlinie verabschiedet. Gemäß der EU-Richtlinie sind die Vorschriften bis Ende 2023 im nationalen Recht umzusetzen und ab 2024 in Kraft zu setzen. Am 16. August 2023 hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Mindestbesteuerungsrichtlinie-Umsetzungsgesetzes beschlossen.


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