Beim Aktivieren der Vorlesesoftware werden Inhalte von der Linguatec-Website geladen und dadurch Ihre IP-Adresse an Linguatec übertragen. Ihre Zustimmung zur Datenübertragung können Sie jederzeit widerrufen. Mehr Informationen und eine Möglichkeit zum Widerruf Ihrer Zustimmung zur Datenübertragung finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Wenn Sie die Vorlesesoftware jetzt aktivieren möchten, klicken Sie auf Vorlesesoftware aktivieren.


Wenn Sie möchten, dass die Vorlesesoftware auf dieser Website künftig automatisch aktiviert wird, klicken Sie auf Vorlesesoftware immer aktivieren. Dadurch wird diese Einstellung mithilfe eines Cookies in Ihrem Browser gespeichert.
Die Vorlessesoftware wurde aktiviert. Bevor die Seite vorgelesen werden kann, muss sie einmal aktualisiert werden. Klicken Sie auf Seite aktualisieren, wenn Sie die Seite jetzt aktualisieren möchten.


Achtung: Falls Sie auf dieser Seite bereits Daten in ein Formular eingegeben haben, werden diese beim Aktualisieren gelöscht. Bitte speichern Sie in diesem Fall zuerst Ihre Formulareingaben, bevor Sie die Seite aktualisieren.
Pressemitteilung Nr. 363
München, 28.12.2023

FÜRACKER: AUCH MIT DIGITALEM EURO – BEZAHLEN MIT BARGELD MUSS WEITER MÖGLICH SEIN!
Digitale Ergänzung des Bargeldes bedarf gründlicher Vorbereitung // Drohende Gefahren für Wirtschaft und Gesellschaft bei übereilter Einführung

„Bargeld ist geprägte Freiheit und muss auch in Zeiten der Digitalisierung langfristig erhalten bleiben! Die Auswirkungen der digitalen Transformation machen auch vor dem für die individuelle Freiheit sensiblen Bereich des Zahlungsverkehrs keinen Halt. Dennoch muss dauerhaft sichergestellt sein, dass jeder Mensch so bezahlen kann, wie er möchte. Bayern lehnt daher allgemeine Barzahlungsbeschränkungen strikt ab. Auch ein digitaler Euro, dessen Entwicklung derzeit vom Eurosystems vorangetrieben wird, kann und darf das physisch greifbare Bargeld allenfalls ergänzen, aber nicht ersetzen. Er darf außerdem nur dann als gesetzliches Zahlungsmittel eingeführt werden, wenn seine Vorteile die Kosten und Risiken klar überwiegen. Bei einer übereilten Einführung drohen sonst erhebliche negative Auswirkungen sowohl für die Wirtschaft als auch unsere Gesellschaft. Künftige Entscheidungen über die tatsächliche Ausgabe eines digitalen Euro und die Festlegung eines Rechtsrahmens bedürfen insofern noch gründlicher Vorbereitung. Es gilt der Grundsatz ‚Sicherheit vor Schnelligkeit‘“, betont Finanz- und Heimatminister Albert Füracker.

Seit der im Oktober 2021 eingeleiteten „Untersuchungsphase“ ihres Projekts zur Entwicklung eines digitalen Euro haben die Europäische Zentralbank (EZB) und die nationalen Zentralbanken des Euroraums (Eurosystem) die Optionen für das Design und die Bereitstellung eines digitalen Euro untersucht. Seit 1. November 2023 läuft nun die „Vorbereitungsphase“, deren erste Stufe unter anderem dazu dient, Anbieter auszuwählen, die eine Plattform und die Infrastruktur für einen digitalen Euro entwickeln könnten sowie zu testen, wie sich ein digitaler Euro entwickeln lässt, der sowohl den Anforderungen des Eurosystems als auch den Nutzerbedürfnissen genügt. In zwei Jahren will der EZB-Rat zunächst entscheiden, ob er in eine nächste Stufe der Vorbereitungen übergeht und damit den Weg für die mögliche Ausgabe des digitalen Euro ebnet. Eine endgültige Entscheidung soll in jedem Fall erst nach Abschluss des von der EU-Kommission im Juni 2023 angestoßenen Gesetzgebungsprozesses zum EU-Rechtsrahmen des digitalen Euro fallen.


Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat, Postfach 22 15 55, 80505 München
Pressesprecher: Dennis Drescher
Telefon: 089 2306-2460
Telefax: 089 2809327
E-Mail: presse@stmfh.bayern.de
Internet: www.stmfh.bayern.de