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Aktuelles
Pressemitteilung Nr. 288
München, 02.10.2025

FÜRACKER: WIEDEREINFÜHRUNG DER AGRARDIESELRÜCKVERGÜTUNG AUF BESTEM WEG – SIE SOLL AB 2026 DANK BAYERISCHEM EINSATZ VOLLSTÄNDIG ZURÜCKKEHREN!
Wichtiger Schritt für notwendige Entlastungen und nachhaltige Unterstützung der Landwirtschaft

„Wir setzen uns stets für unsere Land- und Forstwirte ein und lassen sie nicht im Stich! Während die Ampelregierung die Agrardieselrückvergütung schrittweise abgeschafft hat, haben wir uns mit Nachdruck für ihre vollständige Wiedereinführung stark gemacht. Denn unsere Landwirte brauchen eine zielgerichtete Unterstützung, um ihre Arbeit auch in Zukunft nachhaltig und wettbewerbsfähig gestalten zu können. Dank unseres Einsatzes und der jüngsten Initiative der Bundesregierung soll die sogenannte Agrardieselrückvergütung zum 1. Januar 2026 vollständig wiedereingeführt werden. Wir sichern damit eine spürbare Entlastung, die nun auch auf umweltfreundliche Kraftstoffe ausgeweitet wird. Bayern steht für eine starke Landwirtschaft, die frische, regionale Produkte von höchster Qualität liefert – und genau dieses Ziel verfolgen wir weiterhin!“, freut sich Finanz- und Heimatminister Albert Füracker anlässlich der heutigen Beratung im Finanzausschuss des Bundesrates.

Der Dieselkraftstoff unterliegt in Deutschland der Energiesteuer mit 470,40 Euro je 1.000 Liter. Land- und Forstwirte erhielten für in ihren Betrieben verwendeten Diesel bis Februar letzten Jahres 214,80 Euro je 1.000 Liter im Rahmen der sogenannten Agrardieselrückvergütung erstattet. Die Ampelkoalition hatte beschlossen, diese schrittweise bis 2026 abzuschaffen. Bayern hat sich stets gegen diesen Wegfall ausgesprochen. Die Bundesregierung hat die von Bayern im Koalitionsvertrag durchgesetzte Forderung nach einer vollständigen Wiedereinführung der Agrardieselrückvergütung ab 2026 auf den Weg gebracht und sieht zudem eine Erweiterung der Agrardieselrückvergütung auf alternative Kraftstoffe vor. Die abschließende Stellungnahme des Bundesrates hierzu erfolgt Mitte Oktober.


Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat, Postfach 22 15 55, 80505 München
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