Einige Daten zur Geschichte der bayerischen Finanzverwaltung
Anfang des 14. Jahrhunderts räumte der niederbayerische Herzog Otto seinem 
Adel gegen die Bewilligung von Abgaben gewisse Mitspracherechte ein, um seine 
leere Kasse zu füllen. Neben einer fürstlichen Finanzverwaltung entwickelten 
sich Landstände mit eigener Landschaftskasse und eigenen 
Steuerbewilligungsrechten.
In den Jahren um 1800 gingen die pfälzischen Wittelsbacher an die 
Neuorganisation Bayerns. Dabei gehörte es zu den wichtigsten Aufgaben, die 
Finanzen auf eine sichere Grundlage zu stellen. Hier liegen die Anfänge einer 
geordneten bayerischen Finanzverwaltung. Vor allem galt es, ein modernes, 
gerechteres Steuersystem herzustellen. Die Steuerprivilegien wurden abgeschafft, 
die Staatseinnahmen neu organisiert, die Binnenzölle beseitigt und das Münzwesen 
vereinheitlicht.
 Dass 
all dies gelang, war vor allem das Verdienst des Grafen Montgelas (1759 bis 
1838), der neben vielen anderen Reformen auch das Ministerialsystem in der 
bayerischen Staatsverwaltung einführte. Er selbst hatte im neugeschaffenen 
Finanzministerium das Amt des Finanzministers von 1803 bis 1806 und von 1809 bis 
1817 inne.
Dass 
all dies gelang, war vor allem das Verdienst des Grafen Montgelas (1759 bis 
1838), der neben vielen anderen Reformen auch das Ministerialsystem in der 
bayerischen Staatsverwaltung einführte. Er selbst hatte im neugeschaffenen 
Finanzministerium das Amt des Finanzministers von 1803 bis 1806 und von 1809 bis 
1817 inne.
 In 
der ersten Bayerischen Verfassung von 1818 erhielt die Volksvertretung das 
Steuerbewilligungsrecht. Die gesamte Staatsschuld wurde unter die Garantie des 
Parlaments gestellt, für die Aufnahme neuer Staatsschulden war dessen Zustimmung 
erforderlich. Die beiden Kammern hatten zwar noch kein volles Budgetrecht im 
Sinn einer Beschlußfassung über den Gesamtetat. Jedoch mußte ihnen dieser zu 
Beginn jeder Haushaltsperiode zur Prüfung vorgelegt werden, bevor sie Steuern 
bewilligten.
In 
der ersten Bayerischen Verfassung von 1818 erhielt die Volksvertretung das 
Steuerbewilligungsrecht. Die gesamte Staatsschuld wurde unter die Garantie des 
Parlaments gestellt, für die Aufnahme neuer Staatsschulden war dessen Zustimmung 
erforderlich. Die beiden Kammern hatten zwar noch kein volles Budgetrecht im 
Sinn einer Beschlußfassung über den Gesamtetat. Jedoch mußte ihnen dieser zu 
Beginn jeder Haushaltsperiode zur Prüfung vorgelegt werden, bevor sie Steuern 
bewilligten.
Im Jahr 1819 entstand der erste zuverlässige Etat, vorgelegt vom 
Finanzministerium, in den Beratungen des Landtags. Die erste Finanzperiode (1819 
bis 1825) schloß mit einem Defizit von 16 Millionen Gulden.
König Ludwig I., der im Oktober 1825 die Regierung antrat, bemühte sich daher 
insbesondere um die Sanierung der Staatsfinanzen und setzte sofort eine 
"Ersparungskommission" ein. Unter Graf Armansperg als Finanzminister wurde das 
Rechnungswesen geordnet und die Steuergesetzgebung reformiert. Das Defizit 
verschwand aus dem Haushalt und Bayern konnte sich bald geordneter Finanzen 
rühmen.
 Unter 
der Regentschaft Ludwig II. trat das Königreich Bayern 1870 dem Deutschen Reich 
bei. Von der Zoll- und Finanzreform des Jahres 1879 im Deutschen Reich 
profitierten auch die bayerischen Staatsfinanzen, die sich in den 70er Jahren 
des 19. Jahrhunderts zunehmend defizitär gestaltet hatten. Seit 1882 konnten 
erhebliche, sich steigernde Mehreinnahmen erzielt werden. 1877 war das 
Finanzministerium auf den hervorragenden Fachmann Emil von Riedel übergegangen, 
der fast 27 Jahre lang (bis 1904) Finanzminister war und die Grundlagen einer 
neuen bayerischen Finanzverfassung legte. Ihm, dem Minister mit der längsten 
Amtszeit in der modernen bayerischen Geschichte, gelang es, fast immer einen 
Überschuss zu erwirtschaften - bis auf seine letzten Ministerjahre, wo Bayerns 
Finanzen durch die Reichsgesetzgebung bereits Schwierigkeiten zu meistern 
hatten.
Unter 
der Regentschaft Ludwig II. trat das Königreich Bayern 1870 dem Deutschen Reich 
bei. Von der Zoll- und Finanzreform des Jahres 1879 im Deutschen Reich 
profitierten auch die bayerischen Staatsfinanzen, die sich in den 70er Jahren 
des 19. Jahrhunderts zunehmend defizitär gestaltet hatten. Seit 1882 konnten 
erhebliche, sich steigernde Mehreinnahmen erzielt werden. 1877 war das 
Finanzministerium auf den hervorragenden Fachmann Emil von Riedel übergegangen, 
der fast 27 Jahre lang (bis 1904) Finanzminister war und die Grundlagen einer 
neuen bayerischen Finanzverfassung legte. Ihm, dem Minister mit der längsten 
Amtszeit in der modernen bayerischen Geschichte, gelang es, fast immer einen 
Überschuss zu erwirtschaften - bis auf seine letzten Ministerjahre, wo Bayerns 
Finanzen durch die Reichsgesetzgebung bereits Schwierigkeiten zu meistern 
hatten.
 Nach 
dem ersten Weltkrieg waren auch die bayerischen Staatsfinanzen zerrüttet. Mit 
der Weimarer Reichsverfassung ging die Finanzpolitik in die Hoheit des Reiches 
über. Die Zentralgewalt nahm den Ländern ihre wichtigsten Einnahmequellen. 
Länder und Gemeinden fühlten sich zu "Almosenempfängern" herabgewürdigt. Ziel 
der bayerischen Finanzpolitik in diesen Jahren war es, eine gerechtere und 
dauerhafte finanzpolitische Grundlage des Reich-Länder-Verhältnisses mit einer 
Finanzhoheit der Bundesstaaten zu erreichen. Echte Erfolge konnten dabei 
allerdings nicht erzielt werden. Auch der Finanzhoheit wurde man nicht wirklich 
Herr. Mehrfache Anläufe zur Verbilligung des Staatshaushaltes wurden nur 
unvollkommen verwirklicht.
Nach 
dem ersten Weltkrieg waren auch die bayerischen Staatsfinanzen zerrüttet. Mit 
der Weimarer Reichsverfassung ging die Finanzpolitik in die Hoheit des Reiches 
über. Die Zentralgewalt nahm den Ländern ihre wichtigsten Einnahmequellen. 
Länder und Gemeinden fühlten sich zu "Almosenempfängern" herabgewürdigt. Ziel 
der bayerischen Finanzpolitik in diesen Jahren war es, eine gerechtere und 
dauerhafte finanzpolitische Grundlage des Reich-Länder-Verhältnisses mit einer 
Finanzhoheit der Bundesstaaten zu erreichen. Echte Erfolge konnten dabei 
allerdings nicht erzielt werden. Auch der Finanzhoheit wurde man nicht wirklich 
Herr. Mehrfache Anläufe zur Verbilligung des Staatshaushaltes wurden nur 
unvollkommen verwirklicht.
Im NS-Staat sanken die Länder aufgrund der Gleichschaltung zu Reichsprovinzen 
herab. Nach dem Zusammenbruch 1945 begann unter der amerikanischen 
Militärregierung der Aufbau aus den Ruinen des Zweiten Weltkrieges. Am 8. 
Dezember 1946 trat die Bayerische Verfassung in Kraft - das grundlegende 
Fundament für den heutigen Freistaat Bayern mit seinen stabilen Staatsfinanzen.
Sitz des Bayerischen Staatsministerium der Finanzen und für Heimat ist das 
Leuchtenberg-Palais am 
Odeonsplatz Nr. 4 in München mit den daran angrenzenden Gebäuden