Modernisierung der Steuerverwaltung
Die Komplexität des deutschen Steuerrechts stellt Verwaltung, Unternehmen und 
Bürger vor große Herausforderungen. Für die Steuerverwaltung wird es angesichts 
begrenzter Ressourcen immer schwieriger, dem gesetzlichen Auftrag gerecht zu 
werden, die Steuereinnahmen sicherzustellen und einen gleichmäßigen Vollzug zu 
garantieren. Bürger und Unternehmer kritisieren zunehmend den hohen Aufwand, der 
ihnen zur Erfüllung ihrer steuerlichen Pflichten entsteht. Vor diesem 
Hintergrund sind die Modernisierung des Besteuerungsverfahrens, der 
Bürokratieabbau und der Ausbau des Bürgerservice wichtige Anliegen. Die 
Bayerische Steuerverwaltung arbeitet auf diesem Gebiet intensiv mit den anderen 
Ländern zusammen. Gemeinsam wurden bereits bedeutende Erfolge erzielt. Zu nennen 
sind insbesondere die Vereinheitlichung der Steuersoftware in allen Ländern, die 
Einführung der Elektronischen Steuererklärung, der Einsatz von maschinellen 
Risikomanagementsystemen oder das Angebot vielfältiger steuerlicher 
Informationen im Internet.
Um den Steuervollzug weiter zu modernisieren, 
werden Maßnahmen zum Bürokratieabbau und zur Verbesserung des Serviceangebots 
konsequent weiter verfolgt. Hervorzuheben unter vielen anderen sind hier die 
Projekte „Elektronische Lohnsteuerkarte“, „Elektronische Bilanz“ und 
„Vorausgefüllte Steuererklärung“.
Mit der Elektronischen Bilanz werden Bilanzen und die Gewinn- und 
Verlustrechnungen nach einheitlichem Datensatz von den Unternehmen an die 
Finanzverwaltung übermittelt. Die Unternehmen können ihre steuerlichen Pflichten 
elektronisch und damit schnell, kostensparend und medienbruchfrei erfüllen. Die 
Steuerverwaltung erwartet neben einer höheren Effizienz Qualitätssteigerungen 
bei der Bearbeitung der Steuererklärungen und eine verbesserte Fallauswahl für 
die Prüfungsdienste.