Justiziariat
Aufgabe des Rechtsreferats im Staatsministerium der Finanzen und für Heimat 
(Justiziariat) und der Rechtsabteilungen im Landesamt für Finanzen (Fiskalate) 
ist es unter anderem, die Vermögensinteressen des Staates bei 
Rechtsstreitigkeiten wahrzunehmen. Diese Stellen fungieren hier als zentral 
zuständige Vertretungsbehörden für den Fiskus als Partei vor Gericht.
Neben der gerichtlichen Vertretung stellen die Fiskalate ihr juristisches 
Know-how allen Behörden des Freistaats zur Verfügung und stehen diesen 
rechtsberatend zur Seite.
Die Fiskalate im Landesamt für Finanzen arbeiten insbesondere in ihrem 
Haupttätigkeitsfeld des Zivil- und Arbeitsrechts mit hohen Erfolgsquoten, die 
jährlich erfasst werden:
	- So wurden im Bereich der Zivilgerichtsbarkeit im Jahr 2018 fast drei 
	Viertel aller Streitverfahren gewonnen oder überwiegend gewonnen.
- Auch die Rechtsstreitigkeiten im Bereich der Arbeitsgerichtsbarkeit 
	konnten überwiegend zugunsten des Freistaates beendet werden.
Des Weiteren machen die Fiskalate auch eine Reihe auf den Staat 
übergegangener Ansprüche geltend. Dazu gehören insbesondere 
Schadensersatzansprüche aufgrund der Verletzung oder Tötung staatlicher 
Beschäftigter sowie Unterhaltsansprüche von Kindern, die im Zuge der Gewährung 
von Unterhaltsvorschüssen auf den Staat übergehen. Die Fiskalate übernehmen 
dabei die Rückholung des vorgeschossenen Geldes vom eigentlich 
Zahlungspflichtigen. Allein in diesen beiden Bereichen haben die Fiskalate im 
Jahr 2018 knapp 34 Millionen Euro beigetrieben.