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Bayerische Energie-Härtefallhilfe für Vereine der Heimat- und Brauchtumspflege – einschließlich Faschingsvereine –

Ab dem 31. März 2023 startet die Bayerische Energie-Härtefallhilfe für Vereine der Heimat- und Brauchtumspflege – einschließlich Faschingsvereine –. Sie schließt die Lücken des Kulturfonds Energie des Bundes im Bereich der Heimat- und Brauchtumspflege und sichert so Traditionen und Bräuche in Bayern auch während der Energiepreiskrise und darüber hinaus.

Die Bayerische Energie-Härtefallhilfe für Vereine der Heimat- und Brauchtumspflege – einschließlich Faschingsvereine – federt als Billigkeitsleistung (Art. 53 der Bayerischen Haushaltsordnung) existenzbedrohende Härtefälle bei bayerischen Vereinen der Heimat- und Brauchtumspflege einschließlich Faschings-, Fastnachts- und Karnevalsvereinen infolge des starken Anstiegs der Energiepreise ab. Hilfeleistungen können für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 beantragt werden.

Anträge können ab sofort und ausschließlich über die Antragsplattform gestellt werden. Das Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung bearbeitet den Antrag und entscheidet über die Gewährung einer Billigkeitsleistung. Eine Antragstellung ist bis 30. April 2024 möglich.

Bitte beachten Sie die FAQs mit wichtigen Hinweisen zur Antragstellung.