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Bayerische Energie-Härtefallhilfe für Vereine der Heimat- und Brauchtumspflege (einschließlich Faschingsvereine)

Der Ministerrat hat in seiner Sitzung vom 20. Dezember 2022 Eckpunkte für eine Bayerische Energie-Härtefallhilfe für Vereine der Heimat- und Brauchtumspflege (einschließlich Faschingsvereine) beschlossen. Die Bayerische Energie-Härtefallhilfe soll als Billigkeitsleistung (Art. 53 der Bayerischen Haushaltsordnung) existenzbedrohende Härtefälle bei bayerischen Vereinen der Heimat- und Brauchtumspflege einschließlich Faschings-, Fastnachts- und Karnevalsvereinen infolge des starken Anstiegs der Energiepreise abfedern.

Die Bayerische Energie-Härtefallhilfe soll die Lücken des Kulturfonds Energie des Bundes im Bereich der Heimat- und Brauchtumspflege abdecken. Das Bayerische Staatsministerium der Finanzen und für Heimat trifft alle erforderlichen Maßnahmen zur Vorbereitung der Bayerischen Energie-Härtefallhilfe. Die Bayerische Energie-Härtefallhilfe wird finalisiert, sobald der Bund die Planungen für den Kulturfonds Energie des Bundes abgeschlossen hat. Eine digitale Antragstellung für die Bayerische Energie-Härtefallhilfe wird nach Finalisierung der Bundeshilfe zeitnah möglich sein.

Weitere Informationen und den Link zur digitalen Antragsplattform finden Sie dann hier.