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Pressemitteilung Nr. 176
München, 25.05.2023

FÜRACKER UND BLUME: KÖNIGSSCHLÖSSER LUDWIG II. KÖNNTEN UNESCO-WELTERBE WERDEN
Welterbe-Antrag des Freistaats zu Königsschlössern Neuschwanstein, Linderhof mit Schachen und Herrenchiemsee // Schwangaus Bürgerinnen und Bürger stimmen am 18. Juni 2023 über Zustimmung zum Antrag ab

„Die Königsschlösser von König Ludwig II. sind einzigartige Bauwerke der europäischen Kulturgeschichte des 19. Jahrhunderts – sie faszinieren bis heute Menschen aus aller Welt! Mit dem aktuellen Antrag Bayerns bietet sich die großartige Chance, den weltweit höchst begehrten Titel der UNESCO für die Königsschlösser zu erhalten. Schloss Neuschwanstein zusammen mit den Königsschlössern Linderhof, Herrenchiemsee sowie dem Königshaus am Schachen könnten Welterbe werden. Diese besondere Auszeichnung würde den außergewöhnlichen universellen Wert dieser Bauten für die ganze Menschheit auf eindrucksvolle Weise bestätigen. Gleichwohl ist uns der Wille der Bürgerinnen und Bürger vor Ort besonders wichtig. Die Menschen in Schwangau entscheiden über die Unterstützung des Antrags, das ist gelebte Demokratie in Bayern!“, betont Finanz- und Heimatminister Albert Füracker anlässlich der heutigen Informationsveranstaltung in Schwangau.

Kunstminister Markus Blume betont: „Wahrgewordene Träume unseres Märchenkönigs: Nicht nur im Freistaat wissen wir, die bayerischen Königsschlösser sind etwas ganz Besonderes. Die Ernennung zum UNESCO-Welterbe wäre eine verdiente Anerkennung für diese einmaligen Sehnsuchtsorte und Denkmäler von Weltrang. Wenn unser Antrag vor Ort mehrheitlich unterstützt wird, dann packen wir’s gemeinsam mit den Gemeinden weiter an: Bayern hat die großartige Chance, das kulturelle Erbe Ludwig II. in den Rang eines Welterbes zu erheben.“

Bereits seit 2015 sind die Königsschlösser Ludwigs II. von Bayern offiziell zur Ernennung zum UNESCO-Welterbe auf der deutschen Vorschlagsliste eingetragen. Am 1. Februar 2024 soll das von der Bayerischen Schlösserverwaltung erarbeitete Nominierungsdossier der UNESCO-Kommission vorgelegt werden. Voraussichtlich im Sommer 2025 könnte dann das Welterbe-Komitee über den Antrag Bayerns „Gebaute Träume. Die Schlösser König Ludwigs II. von Bayern: Neuschwanstein, Linderhof, Schachen und Herrenchiemsee.“ entscheiden. Nach den Vorgaben der Welterbekonvention sind die in die Liste des UNESCO-Welterbes eingetragenen Stätten in ihrem Bestand bzw. ihrer Wertigkeit dauerhaft zu erhalten. Die Schutzwirkung ist über bereits bestehende rechtliche Instrumentarien zu gewährleisten. Die Auszeichnung als Welterbestätte führt nicht zu einer Verschärfung der Rechtslage. So gelten beispielsweise für Bauvorhaben im Umfeld der Welterbestätte weiterhin die jeweils bestehenden Normen. Voraussetzung für die Einreichung des Antrags ist die Zustimmung aller betroffenen Gemeinden.

In den Königsschlössern Ludwigs II. sind außergewöhnliche Objekte von Kunsthandwerk und innovativer Technik erhalten, die es in dieser Perfektion nirgendwo gibt. Als einzigartige Bauwerke ihrer Zeit und Gesamtkunstwerke von Landschaft, Architektur, Kunst und Technik gehören die Königsschlösser zu den herausragenden Kulturdenkmälern ihrer Epoche. Darüber hinaus kann die perfekt inszenierte Erlebnisarchitektur der Königsschlösser als Vorläufer für die sich kurze Zeit später entwickelnden Themenparks und Kinoproduktionen angesehen werden.

Weitere Informationen zum UNESCO-Welterbe-Antrag erhalten Sie unter

Weiterführende Links:


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Pressesprecher: Dennis Drescher
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