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Pressemitteilung Nr. 196
München, 15.06.2023

FÜRACKER: 115 MILLIONEN EURO ALS PAUSCHALER AUSGLEICH FÜR ABGESCHAFFTE STRASSENAUSBAUBEITRÄGE
30 Millionen Euro zusätzlich im Jahr 2023

„Gemeinsam Bayerns Straßen noch besser und sicherer machen! Wir unterstützen unsere Städte und Gemeinden bei ihren Straßenausbaumaßnahmen weiterhin auf hohem Niveau! Die bayerischen Kommunen erhalten dieses Jahr pauschal insgesamt 115 Millionen Euro – und damit 30 Millionen Euro zusätzlich in 2023“, teilt Finanz- und Heimatminister Albert Füracker anlässlich der Bekanntgabe der Bescheide für die Straßenausbaupauschalen mit. „Der Freistaat ist und bleibt ein verlässlicher Partner seiner Kommunen – besonders in herausfordernden Zeiten. Der kommunale Finanzausgleich 2023 setzt erneut einen Schwerpunkt bei den kommunalen Investitionen und sichert eine stabile und zukunftssichere Infrastruktur in allen Teilen Bayerns. Mit den erneut sehr hohen pauschalen Ausgleichszahlungen für Straßenausbaumaßnahmen als Teil des kommunalen Finanzausgleichs stärken wir die Investitionsfähigkeit unserer Kommunen. Wir ermöglichen damit einen Ausbau bereits bestehender Straßeninfrastruktur, beispielweise durch die Verbesserung oder Erneuerung der Straßenbeleuchtung“, so Füracker.

Bis Ende 2017 haben die Städte und Gemeinden für die Verbesserung und Erneuerung bereits bestehender Straßeninfrastruktur von ihren Bürgerinnen und Bürgern Straßenausbaubeiträge erhoben. Nach Abschaffung der Straßenausbaubeiträge erhalten die Kommunen nun vom Freistaat als finanzielle Unterstützung eine Pauschale zu ihren Straßenausbaumaßnahmen. Im Jahr 2023 stehen für die Pauschalen – über den regulären Etat von 85 Millionen Euro hinaus – zusätzlich 30 Millionen Euro zur Verfügung. Langfristig werden die Pauschalen auf 150 Millionen Euro anwachsen. Diese staatlichen Finanzmittel sind weit mehr, als die rund 55 Millionen Euro, die die Städte und Gemeinden im Zehnjahreszeitraum vor dem Wegfall der Straßenausbaubeiträge durchschnittlich pro Jahr vereinnahmt hatten.

Der kommunale Finanzausgleich erreicht 2023 – trotz krisenbedingter Belastungen des Staatshaushalts – rund 11,16 Milliarden Euro und steigt damit um rund 608 Millionen Euro im Vergleich zum Vorjahr. Die Pauschalen werden allen bayerischen Städten und Gemeinden nach dem Verhältnis ihrer Siedlungsflächen gewährt. Der Mindestbetrag beträgt 10.000 Euro.


Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat, Postfach 22 15 55, 80505 München
Pressesprecher: Dennis Drescher
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