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Pressemitteilung Nr. 205
München, 27.06.2023

FÜRACKER UND HUML: NOCH VIELE FRAGEN OFFEN BEIM DIGITALEN EURO
EU-Kommission will Gesetzgebungsvorschlag für Einführung des digitalen Euro vorlegen // Nutzen für den Bürger fraglich // Keine Abschaffung von Bargeld

Die EU-Kommission hat kurzfristig ihren Legislativvorschlag für eine Einführung des digitalen Euro angekündigt. „Ob der digitale Euro ein Erfolg wird, hängt in erster Linie davon ab, dass er für die Nutzer, sei es Industrie oder privater Verbraucher, einen Mehrwert zum bestehenden System bietet. Auf die entscheidende Frage nach dem konkreten Nutzen des digitalen Euro hat die Kommission jedoch bisher keine überzeugende Antwort. Daneben ist zu bedenken, dass digitale Zentralbankwährungen Anonymität nicht in gleichem Maße wie Bargeld ermöglichen. Beim digitalen Euro muss daher die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger bestmöglich geschützt werden!“, so Bayerns Finanzminister Albert Füracker. „Bayern lehnt jede Beschränkung der Nutzung von Bargeld ab. Bargeld ist geprägte Freiheit – es ist einfach, flexibel und auch ohne elektronische Zahlungssysteme immer nutzbar. Sowohl die Kommission als auch die Europäische Zentralbank haben bisher stets betont, dass der digitale Euro das Bargeld nur ergänzen und nicht etwa ersetzen soll. Wir werden sie beim Wort nehmen!“, so Minister Füracker weiter.

Bayerns Europaministerin Melanie Huml: „Auf europäischer Ebene fehlt bis heute eine politische Entscheidung, ob ein digitaler Euro überhaupt eingeführt werden soll. Bisher haben nur die EU-Finanzminister gelegentlich über dieses ehrgeizige Projekt diskutiert. Der Rat der Europäischen Zentralbank wird erst im Herbst über den Eintritt in eine dreijährige ‚Realisierungsphase‘ entscheiden. Daher verwundert die Vorgehensweise der Kommission: Anstatt sofort einen Gesetzgebungsvorschlag vorzulegen, hätte sie auch mit einer Mitteilung starten können, damit noch eine offenere politische Diskussion möglich ist.“

„Der digitale Euro muss mit unserem bewährten Bankensystem in Deutschland vereinbar sein“, hebt der Finanzminister hervor. „Banken haben bereits etablierte Zahlungsverfahren, auch mit Echtzeitüberweisung. Ein digitaler Euro sollte keine überflüssigen technischen Parallelstrukturen erzwingen und Banken dadurch einseitig belasten oder wettbewerbsrechtlich benachteiligen. Auch dürfen vor allem kleine und mittlere Banken nicht durch den möglichen Geldabfluss hin zum digitalen Euro in Bedrängnis geraten.“


Hintergrund
Die EU-Kommission will am 28. Juni 2023 einen Legislativvorschlag mit rechtlichen Rahmenbedingungen für die Einführung des digitalen Euro veröffentlichen. Für die technische Ausgestaltung des digitalen Euro ist das Eurosystem, d.h. die Europäische Zentralbank (EZB) und die nationalen Zentralbanken des Euroraums, zuständig. Derzeit läuft noch die zweijährige „Erkundungsphase“, die der Rat der EZB im Juli 2021 eingeleitet hat. Im Herbst will der EZB-Rat über den Eintritt in eine rd. dreijährige „Realisierungsphase“ entscheiden, in der ein marktfähiges Produkt entwickelt werden soll. Der EZB-Rat kann daher frühestens im Jahr 2026 die Ausgabe eines digitalen Euro beschließen.


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