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Pressemitteilung Nr. 219
München, 12.07.2023

FÜRACKER: BRAUCHEN DENKPAUSE BEI UMSETZUNG DER GLOBALEN MINDESTSTEUER
Zu viel Bürokratie für Wirtschaft und Verwaltung // globale Mindeststeuer ohne Beteiligung der USA macht wenig Sinn

„Bei der globalen Mindeststeuer müssen wir eine Denkpause einlegen. Der Entwurf muss noch mal deutlich überarbeitet werden – hier geht Sorgfalt vor Eile! Die Grundidee der globalen Mindeststeuer ist gut, allerdings ist sie leider immer noch ein Mammutwerk der Bürokratie. Auch wenn es erste Verbesserungen im Vergleich zum Erstentwurf gibt: das Verhältnis zwischen Bürokratie und Effekt ist so nicht tragbar. Wir dürfen die Unternehmen nicht mit überzogenen bürokratischen Anforderungen belasten, sie erleben derzeit ohnehin eine wirtschaftlich schwierige Phase. Auch für die Finanzverwaltungen wäre die Umsetzung dieser hochbürokratischen und komplexen Richtlinie eine enorme Herausforderung und so schlicht nicht zumutbar. Der Entwurf muss daher noch deutlich entschlackt werden und wirklich alle Möglichkeiten, Bürokratie zu reduzieren, müssen genutzt werden“, erklärt Bayerns Finanzminister Albert Füracker zu dem veröffentlichten Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums.

Füracker weiter: „Es wäre absurd zu versuchen, einheitliche Rahmenbedingungen für eine globale Wirtschaft zu schaffen, die größte Wirtschaftsmacht der Welt dabei aber außen vor zu lassen. Die Bundesregierung muss hier dringend am Ball bleiben – ohne die USA macht eine globale Mindeststeuer wenig Sinn und wird ihrem Namen nicht gerecht“.

Am 8. Oktober 2021 haben sich 137 Staaten auf Ebene der OECD auf die grundlegende Ausgestaltung der künftigen internationalen Unternehmensbesteuerung geeinigt (Zwei-Säulen-Modell). Diese sieht eine globale effektive Mindestbesteuerung multinationaler Unternehmen in Höhe von 15 Prozent sowie eine Neuverteilung der Besteuerungsrechte an Gewinnen besonders großer international tätiger Konzerne vor. Zur Umsetzung der globalen Mindeststeuer innerhalb der EU hat die EU-Kommission am 22. Dezember 2022 die betreffende Richtlinie verkündet. Entsprechend der Regelungen der EU-Richtlinie sollen die Vorschriften bis Ende 2023 in nationales Recht überführt werden und ab 2024 in Kraft treten. Der Bund hat am 9. März 2023 einen Diskussionsentwurf und am 10. Juli 2023 seinen Referentenentwurf des Mindeststeuergesetzes (MinStG) zur Umsetzung der Mindestbesteuerungsrichtlinie veröffentlicht.


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