Beim Aktivieren der Vorlesesoftware werden Inhalte von der Linguatec-Website geladen und dadurch Ihre IP-Adresse an Linguatec übertragen. Ihre Zustimmung zur Datenübertragung können Sie jederzeit widerrufen. Mehr Informationen und eine Möglichkeit zum Widerruf Ihrer Zustimmung zur Datenübertragung finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Wenn Sie die Vorlesesoftware jetzt aktivieren möchten, klicken Sie auf Vorlesesoftware aktivieren.


Wenn Sie möchten, dass die Vorlesesoftware auf dieser Website künftig automatisch aktiviert wird, klicken Sie auf Vorlesesoftware immer aktivieren. Dadurch wird diese Einstellung mithilfe eines Cookies in Ihrem Browser gespeichert.
Die Vorlessesoftware wurde aktiviert. Bevor die Seite vorgelesen werden kann, muss sie einmal aktualisiert werden. Klicken Sie auf Seite aktualisieren, wenn Sie die Seite jetzt aktualisieren möchten.


Achtung: Falls Sie auf dieser Seite bereits Daten in ein Formular eingegeben haben, werden diese beim Aktualisieren gelöscht. Bitte speichern Sie in diesem Fall zuerst Ihre Formulareingaben, bevor Sie die Seite aktualisieren.
Pressemitteilung Nr. 221
München, 19.07.2023

FÜRACKER: GRATISFAHRTEN FÜR NOTE „EINS“ IM ZEUGNIS
Bayerische Seenschifffahrt belohnt sehr gute Leistungen im Zeugnis mit Freifahrten in den Sommerferien 2023

„Abschalten vom Schulalltag und die Schönheit der bayerischen Seen genießen! Wir belohnen auch in diesem Jahr unsere Schülerinnen und Schüler mit einer ‚Eins‘ im Zeugnis für ihre herausragenden schulischen Leistungen mit kostenlosen Fahrten an Bord der Bayerischen Seenschifffahrt. Zeugnis einpacken, an der Kasse vorzeigen, Einsteigen und die wunderschöne Natur Bayerns erleben!“ kündigt Finanz- und Heimatminister Albert Füracker an.

Bayerische Schülerinnen und Schüler bis einschließlich 17 Jahre erhalten als Anerkennung für sehr gute Noten in den bayerischen Sommerferien Freifahrten auf allen Linienschiffen am Königssee, Starnberger See, Ammersee und Tegernsee. Voraussetzung für die Freifahrten ist, dass sich die Schülerinnen und Schüler jeweils in Begleitung eines voll zahlenden Familienangehörigen befinden und sie im Jahreszeugnis, das am Freitag (28. Juli) ausgehändigt wird, mindestens einmal die Note „Eins“ vorweisen können. Die Vergünstigung gilt während der gesamten bayerischen Sommerferien (29. Juli bis 11. September 2023) und kann beliebig oft genutzt werden.

Eine Anmeldung für die Freifahrten ist nicht erforderlich. Für die „Einserfahrten“ muss der Schüler bzw. die Schülerin nur das Zeugnis oder eine Zeugniskopie an der Schiffskasse vorlegen. Die – nicht übertragbare – Freifahrt gilt sowohl für Rundfahrten als auch für Teilstrecken. Haben mehrere Geschwister eine „Eins“ im Zeugnis, genügt die Mitfahrt eines voll zahlenden Familienmitglieds. Erstklässlerinnen und Erstklässler, in deren Zeugnis keine Noten stehen, können diesen Bonus nutzen, wenn sie das Klassenziel erreicht haben. Schülerinnen und Schüler an Schulen mit Förderschwerpunkt geistige Entwicklung erhalten darüber hinaus generell in den bayerischen Sommerferien freie Fahrt, auch hier unter der Voraussetzung der Begleitung durch einen voll zahlenden Familienangehörigen.

Unabhängig davon erhalten die diesjährigen Schulabsolventinnen und Schulabsolventen im Sommer weiterhin kostenlose Mitfahrten auf den Schiffen der Bayerischen Seenschifffahrt bei Vorlage des Sommerpasses 2023. Ferner gilt für sie gegen Vorlage des Sommerpasses freier Eintritt in die Schlösser, Residenzen und Burgen der Bayerischen Schlösserverwaltung und in die Staatlichen Museen und Sammlungen in Bayern.

Informationen zum Fahrplan der Bayerischen Seenschifffahrt GmbH sowie weitere wertvolle Tipps finden Sie unter www.seenschifffahrt.de.

Weiterführende Links:


Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat, Postfach 22 15 55, 80505 München
Pressesprecher: Dennis Drescher
Telefon: 089 2306-2460
Telefax: 089 2809327
E-Mail: presse@stmfh.bayern.de
Internet: www.stmfh.bayern.de