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Pressemitteilung Nr. 222
München, 21.07.2023

FÜRACKER: 10 JAHRE „INTERNATIONALES STEUERZENTRUM“ – EIN BAYERISCHES ERFOLGSMODELL
Ausbau internationaler Zusammenarbeit zur Aufklärung grenzüber-schreitender Steuersachverhalte essentiell // Mehrergebnis von über 500 Millionen Euro

„Mit der Globalisierung nehmen komplexe internationale Steuerfälle stetig zu und stellen Steuerverwaltung sowie Wirtschaft vor immer neue Herausforderungen. Bayern hat dies früh erkannt und deshalb bereits vor 10 Jahren als erstes Projekt dieser Art in ganz Deutschland das ‚Internationale Steuerzentrum‘, kurz IStZ gegründet – seitdem sind wir hier Vorbild in ganz Europa. Die Expertinnen und Experten des IStZ unterstützen und organisieren insbesondere gemeinsame Außenprüfungen mit anderen Staaten. Seit der Gründung wurden insgesamt 93 komplexe und umfangreiche, grenzüberschreitende Prüfungsfälle mit bayerischer Beteiligung initiiert und es konnte in diesem Zusammenhang bereits ein beachtliches Mehrergebnis von 500 Millionen Euro erzielt werden!“, erklärt Bayerns Finanzminister Albert Füracker zum 10-jährigen Jubiläum am 22. Juli 2023. „Die Arbeit des IStZ dient dabei nicht nur der effizienten Bekämpfung aggressiver Steuervermeidung, sie hilft daneben auch Bayerns Unternehmen, eine doppelte Steuerbelastung durch verschiedene Länder zu verhindern. Dank des IStZ kann die Bayerische Steuerverwaltung mit der Entwicklung der globalen stark vernetzten Welt Schritt halten“, so Füracker weiter.

Seit der Gründung vor 10 Jahren baut das IStZ als hierarchieübergreifende Arbeitsplattform die internationale Zusammenarbeit in Steuersachen kontinuierlich aus. Durch das IStZ erhalten Betriebsprüferinnen und Betriebsprüfer in Bayern die Möglichkeit, ausländische Finanzverwaltungen und deren Prüfmethoden bei der Sachverhaltsermittlung im Ausland kennenzulernen. Zudem werden derzeit europaweit einheitliche gesetzliche Regelungen für so genannte ‚Joint Audits‘, also gemeinsame Außenprüfungen mit anderen Staaten, umgesetzt. Für diese hat sich Bayern schon seit Jahren auf Bund-Länder-Ebene eingesetzt. Ferner ist das IStZ an der Pilotierung neuer Formen der internationalen Verwaltungszusammenarbeit im Bereich des Steuerrechts beteiligt. Andere Bundesländer haben vergleichbare Initiativen ergriffen und sich am bayerischen Modell orientiert.

Bei den bislang initiierten Prüfungsfällen liegt aufgrund der geographischen Nähe ein besonderes Augenmerk auf gemeinsamen Prüfungen mit Österreich und Tschechien. Doch auch zu mehr als der Hälfte der anderen EU-Mitgliedstaaten sowie zu Drittstaaten wie den USA und Südafrika hatte das IStZ bereits intensiven Kontakt.


Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat, Postfach 22 15 55, 80505 München
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