Beim Aktivieren der Vorlesesoftware werden Inhalte von der Linguatec-Website geladen und dadurch Ihre IP-Adresse an Linguatec übertragen. Ihre Zustimmung zur Datenübertragung können Sie jederzeit widerrufen. Mehr Informationen und eine Möglichkeit zum Widerruf Ihrer Zustimmung zur Datenübertragung finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Wenn Sie die Vorlesesoftware jetzt aktivieren möchten, klicken Sie auf Vorlesesoftware aktivieren.


Wenn Sie möchten, dass die Vorlesesoftware auf dieser Website künftig automatisch aktiviert wird, klicken Sie auf Vorlesesoftware immer aktivieren. Dadurch wird diese Einstellung mithilfe eines Cookies in Ihrem Browser gespeichert.
Die Vorlessesoftware wurde aktiviert. Bevor die Seite vorgelesen werden kann, muss sie einmal aktualisiert werden. Klicken Sie auf Seite aktualisieren, wenn Sie die Seite jetzt aktualisieren möchten.


Achtung: Falls Sie auf dieser Seite bereits Daten in ein Formular eingegeben haben, werden diese beim Aktualisieren gelöscht. Bitte speichern Sie in diesem Fall zuerst Ihre Formulareingaben, bevor Sie die Seite aktualisieren.
Pressemitteilung Nr. 268
München, 11.09.2023

FÜRACKER: BUND SETZT RECHT AUF BREITBAND-MINDESTVERSORGUNG NICHT DURCH
2021 hat Bund „Recht auf schnelles Internet“ geschaffen // Trotz extrem vieler Anträge noch in keinem Fall Netzbetreiber zum Ausbau angewiesen // aktuelle Mindestversorgung von nur 10 Mbit/s deutlich zu niedrig

„Der Bund hat 2021 einen Anspruch auf eine Breitband-Mindestversorgung für alle Haushalte in Deutschland geschaffen. Die Bürgerinnen und Bürger warten nun schon lange auf die Bearbeitung ihrer Anträge wegen Unterversorgung mit Internet – bei der Bundesnetzagentur geht aber nichts voran! Bei über 3.000 Anträgen aus ganz Deutschland wurde bisher wohl noch in keinem einzigen Fall ein Netzbetreiber zum Ausbau unterversorgter Haushalte verpflichtet. Das sogenannte ‚Recht auf schnelles Internet‘ wird bisher von der Bundesbürokratie geradezu erstickt, es ist ein zahnloser Tiger. Wenn der Bund den Menschen schon ein Recht auf eine Mindestversorgung mit Internet zugesteht, dann muss er dieses Recht auch endlich effektiv durchsetzen. Vor allem Mehrpersonenhaushalte im ländlichen Raum werden digital abgehängt!“, erklärt Finanz- und Heimatminister Albert Füracker im Hinblick auf die vom Bund festgelegte Mindestversorgung von 10 Mbit/s.

„Bayern hatte sich schon im Mai 2022 für eine höhere Mindestversorgung von 30 Mbit/s beim Bund eingesetzt, 10 Mbit/s sind schlicht zu wenig. Der Bund zeigte sich jedoch nicht einsichtig, sondern kündigte lediglich eine Erhöhung auf 15 Mbit/s an. Der Bund muss nun wenigstens dieser schwachen Zusicherung nachkommen und die Mindestversorgung zumindest sofort auf die versprochenen 15 Mbit/s erhöhen“, so Füracker weiter.

2021 wurde durch eine Änderung des Telekommunikationsgesetzes ein „Recht auf schnelles Internet“ für jeden Haushalt verankert. Es heißt darin: „Mindestens verfügbar sein müssen Sprachkommunikationsdienste sowie ein schneller Internetzugangsdienst für eine angemessene soziale und wirtschaftliche Teilhabe“. Bayern hatte sich im Bundesrat für eine Erhöhung der vom Bund vorgeschlagenen Mindestbandbreite im Downstream von 10 Mbit/s auf 30 Mbit/s (Definition für „schnelles Internet“) ausgesprochen, der Bund legte die Mindestversorgung jedoch auf 10 Mbit/s fest. Noch vor Abstimmung im Bundesrat sicherte der Bund eine Erhöhung der Mindestversorgung auf 15 Mbit/s bis spätestens Mitte 2023 zu. Das ist bislang nicht geschehen.

Der Bundesrat hat 2022 in einer Entschließung festgehalten, dass bei Festlegung einer Mindestversorgung mit nur 10 Mbit/s die Erwartungen der Bürgerinnen und Bürger an eine effektive Mindestversorgung mit Internet nicht erfüllt werden. Vor allem bei Mehrpersonenhaushalten reichen die festgelegten 10 Mbit/s im Downstream für paralleles Home-Office, Home-Schooling sowie Video-Streaming nicht aus.


Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat, Postfach 22 15 55, 80505 München
Pressesprecher: Dennis Drescher
Telefon: 089 2306-2460
Telefax: 089 2809327
E-Mail: presse@stmfh.bayern.de
Internet: www.stmfh.bayern.de