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Pressemitteilung Nr. 275
München, 22.09.2023

FÜRACKER: ÜBER 12,7 MILLIONEN EURO FÜR GLASFASERANSCHLÜSSE IN UNTERFRANKEN, OBERBAYERN UND SCHWABEN
11 Kommunen sowie eine Schule profitieren von Bayerischer Gigabitförderung

„Jeder Meter neues Glasfaserkabel zählt: Der Glasfaserausbau ist Schlüssel für die digitale Zukunft – insbesondere im ländlichen Raum. Unser bayerisches Ziel ist Gigabit bis in jedes Haus! Der Freistaat Bayern engagiert sich seit Jahren auf freiwilliger Basis massiv, um seinen Bürgerinnen und Bürgern bestmöglichen Zugang zu schnellem Internet zu ermöglichen. Dass Freistaat und Kommunen für dieses gemeinsame Ziel tatkräftig an einem Strang ziehen, zeigt das starke Engagement im Rahmen der Bayerischen Gigabitförderung. Insgesamt über 12,7 Millionen Euro Förderung für ihre digitale Zukunft erhalten heute elf Kommunen sowie eine Schule aus drei Regierungsbezirken. Damit profitieren künftig über 3000 Adressen von Gigabit“, freut sich Finanz- und Heimatminister Albert Füracker anlässlich des Bescheidversands an die Gemeinden.

Mit dem bayerischen Förderprogramm „Glasfaser/WLAN-Richtlinie“ können alle öffentlichen Schulen im Freistaat direkt an leistungsstarke Glasfaser angebunden werden. Bayernweit konnten seit 2018 bereits über 3.800 Einrichtungen, davon 2.900 öffentliche Schulen, mit über 106 Millionen Euro gefördert werden. 92 Prozent der öffentlichen Schulen sind bereits gigabitfähig versorgt.

Mit der Bayerischen Gigabitrichtlinie hat der Freistaat den Weg geebnet und kann als erste Region in der Europäischen Union den Glasfaserausbau auch dort fördern, wo bereits ein Netzbetreiber mindestens 30 Mbit/s anbietet (sog. „graue Flecken“). Bislang sind über 1.420 Gemeinden in das Förderverfahren eingestiegen, Bayerns ambitioniertes Ziel lautet: Gigabit bayernweit bis 2025.

Im Zuge der bayerischen Breitbandförderung hat der Freistaat seit 2014 über 2,3 Milliarden Euro investiert. Damit werden über 87.000 Kilometer Glasfaser in Bayern verlegt. Die Kommunen entscheiden im Rahmen ihrer kommunalen Planungshoheit über die Inanspruchnahme eines Förderverfahrens und den Umfang der Fördergebiete.


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