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Pressemitteilung Nr. 276
München, 25.09.2023

FÜRACKER: BAYERN FORDERT STÄRKERE ENTLASTUNG FÜR BÜRGER, UNTERNEHMEN UND SOZIALE EINRICHTUNGEN
Wachstumschancengesetz der Ampel greift zu kurz // 25 bayerische Anträge im Finanzausschuss des Bundesrates

„Die Krisen der letzten Jahre stellen Bayern sowie ganz Deutschland weiterhin vor erhebliche Herausforderungen. Die fortwährend hohe Inflation, die mittlerweile auch wirtschaftlich deutlich spürbaren Konsequenzen der Energiekrise und der andauernde Krieg in der Ukraine sind weiterhin große Unsicherheitsfaktoren für die gesamte Gesellschaft. Wir brauchen daher dringend zielgerichtete und wirkungsvolle Entlastungen für die Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und sozialen Einrichtungen in unserem Land!“, so Bayerns Finanz- und Heimatminister Albert Füracker im Rahmen der heutigen (25.09.) Pressekonferenz. „Die Ampelregierung versucht der aktuellen Situation mit dem Wachstumschancengesetz zu begegnen, aber die bisher von der Bundesregierung vorgesehenen Maßnahmen greifen viel zu kurz! Statt sich auf die Verbesserung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und Inhalte zu konzentrieren, verzettelt sich die Ampel vielmehr in unnötigen internen Streitereien. Bayern hat deshalb ein tiefgreifendes und effektives Maßnahmenpaket mit 25 Anträgen geschnürt, die wir in der kommenden Woche in die Beratungen des Finanzausschusses des Bundesrates zum Wachstumschancengesetz einbringen werden. Wir wollen damit die Wirtschaft sowie die Menschen in unserem Land entlasten und notwendige Investitionsanreize schaffen“, kündigt Füracker an.

Der Freistaat Bayern fordert im Rahmen seines Maßnahmenpakets substanzielle Anpassungen des vom Bundeskabinett Ende August beschlossenen Entwurfs eines Wachstumschancengesetzes im weiteren Gesetzgebungsverfahren. Dazu wird Bayern unter anderem folgende Anträge im Finanzausschuss des Bundesrates stellen:

Anträge zur Entlastung der Wirtschaft:
• Reduzierung der Unternehmensteuerbelastung auf ein international wettbewerbsfähiges Niveau von 25 Prozent. Dieser Zielwert sollte bei Personengesellschaften durch eine Absenkung des begünstigten Steuersatzes und bei Kapitalgesellschaften durch eine Teilanrechnung der Gewerbesteuer auf die Körperschaftsteuer erreicht werden (inkl. vollständiger Abschaffung des Solidaritätszuschlags).
• Stärkere steuerliche Förderung von Investitionen durch dauerhafte Einführung der degressiven Abschreibung für bewegliches Anlagevermögen. Gute steuerliche Abschreibungsbedingungen haben sich in der Vergangenheit als besonders wirksame Maßnahme zur Steigerung der privaten Investitionstätigkeit erwiesen.
• Absenkung der Stromsteuer auf die nach Europarecht vorgegebenen Mindestsätze und Fortführung der bestehenden Entlastung für das produzierende Gewerbe bei der Energie- und Stromsteuer (sog. Spitzenausgleich).
• Dauerhafte Beibehaltung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes von 7 Prozent für die Verpflegungsdienstleistungen in der Gastronomie und eine Ausweitung auf Getränke.

Anträge zur Unterstützung und Förderung der Energiewende:
• Deutliche Ausweitung der neuen Klimaschutz-Investitionsprämie. Insbesondere müssen auch Investitionen in die Digitalisierung – wie im Ampel-Koalitionsvertrag versprochen – gefördert werden.
• Landwirtinnen und Landwirte, die Flächen für die Energiewende bereitstellen, dürfen in Zukunft nicht mehr steuerlich benachteiligt werden. Deshalb müssen Flächen, die für Windenergieanlagen zur Verfügung gestellt werden, zukünftig auch für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer dem landwirtschaftlichen Betrieb zugeordnet werden.

Anträge für Entlastungen im Bereich der Pflegebranche und für Menschen mit Behinderung:
• Zur Steigerung der Attraktivität des Pflegeberufs sollen die steuerlichen Rahmenbedingungen gezielt verbessert werden. Dazu fordert Bayern die vollständige Steuerbefreiung von Zuschlägen für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit sowie für Arbeit zu ungünstigen Zeiten.
• Erweiterung der Steuerbefreiung für Aufwandsentschädigungen für die ehrenamtliche Unterstützung einer Person mit Pflegebedarf. Aufwandsentschädigungen für die ehrenamtliche Tätigkeit von Einzelpersonen im Pflegebereich unterliegen im geltenden Recht vielfach der Besteuerung, da die Steuerbefreiung nur für die Pflege einer einzelnen Person gilt. Bayern fordert eine Modifizierung und Erweiterung der Steuerbefreiung, soweit die Einnahmen im Jahr insgesamt die Höhe von 3.000 € nicht übersteigen.
• Erhöhung der Pauschbeträge für Menschen mit Behinderung zur Anpassung an das aktuelle Preisniveau. Dies bedeutet eine sofortige Anhebung um rund 20 Prozent. Außerdem sollen die Pauschbeträge künftig automatisch angepasst werden.

Weitere Anträge für notwendige Anpassungen und Entlastungen im Steuerrecht:
• Einführung einer Option für die Länder bei der Grunderwerbsteuer zur Entlastung des Ersterwerbs von selbst genutztem Wohnraum.
• Förderung sozialer Vermieter durch Verzicht auf die Überschuss-prognose-Ermittlung in Fällen stark verbilligter Vermietungen. Um Mieterhöhungen aus rein steuerlichen Gründen zu vermeiden, setzt sich Bayern dafür ein, dass bei verbilligten Vermietungen zwischen
50 und 66 Prozent der ortsüblichen Miete auf die Vorlage einer Überschussprognose verzichtet wird.
• Die Kraftfahrzeugsteuerbefreiung für landwirtschaftliche Zugmaschinen und für Fahrzeuge von Schaustellern muss erhalten bleiben. Daneben wird die Einführung einer Befreiung der Kraftfahrzeugsteuer für von Tafeln für ihre gemeinnützigen Zwecke verwendete Fahrzeuge gefordert.
• Bayern stellt sich gegen eine weitere steuerliche Belastung für kleine und mittlere landwirtschaftliche Betriebe. Die bisherige Höhe des Durchschnittssteuersatzes bei der Umsatzsteuer für sog. pauschalierende Landwirte soll beibehalten werden und nicht wie im Gesetzentwurf ab dem 1.1.2024 von bisher 9,0 Prozent auf 8,4 Prozent abgesenkt werden.
• Durch die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes ist die unmittelbare Berufungsmöglichkeit von Sportvereinen auf höherrangiges, weiter gefasstes Unionsrecht entfallen. Um eine erweitere Umsatzsteuerpflicht für Sportvereine zu verhindern, fordert Bayern die Ausweitung der nationalen Umsatzsteuerbefreiung im Rahmen des unionsrechtlichen Handlungsspielraums.


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