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Pressemitteilung Nr. 344
München, 08.12.2023

FÜRACKER: ANGEBOT DES BUNDES UNKLAR UND UNZUREICHEND – VERHANDLUNGEN ZU WACHTSTUMSCHANCENGESETZ VERTAGT
Bayern kämpft für konstruktive Verbesserungen zu Gunsten der Wirtschaft // Ampel erteilt Mehrwertsteuerreduzierung für Gastronomie endgültige Absage

„Das Angebot der Ampel zur Überarbeitung des ‚Wachstumschancengesetzes‘ ist unklar und vor allem unzureichend. Die Verhandlungen sind vertagt. Dringend erforderliche steuerliche Entlastungen können damit voraussichtlich nicht mehr 2023 auf den Weg gebracht werden – es bleibt bei der Hängepartie für die Wirtschaft. Bayern war zu jeder Zeit gesprächs- und kompromissbereit und hat sich von Anfang an konstruktiv für ein Wachstumschancengesetz eingesetzt, das seinem Namen auch gerecht wird. Bei der Ampel steht ideologiegetriebene Politik vor nachhaltiger Wirtschaftspolitik“, betont Finanz- und Heimatminister Albert Füracker.

„Die Absicht dahinter ist klar: Weil sich die Verhandlungen zum Bundeshaushalt 2024 schwierig gestalten, sollen die Unternehmen das Haushaltsdesaster des Bundes jetzt ausbaden. Das ist aber eine große Fehleinschätzung der Lage. Haushaltskonsolidierung funktioniert nur mit einer wachsenden Wirtschaft und dafür braucht es neben Zuversicht und Vertrauen der Unternehmen für deren Planungssicherheit auch steuerliche Anreize. Zugleich schließt sich das Zeitfenster für eine rechtzeitige Entfristung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes für die Gastronomie. Ich habe mich hierbei mit aller Kraft für eine Verlängerung eingesetzt, die Ampel hat aber die fatalen Folgen ihrer Entscheidung vollkommen verkannt und nun die Tür endgültig zugeschlagen. Die Bundesregierung betreibt bei ihrer Haushaltsaufstellung ein Spiel auf Zeit – auf Kosten unserer Wirtschaft und damit auch auf Kosten aller Bürgerinnen und Bürger!“, so Füracker weiter.

Deutschlands Wirtschaft steht am Rande einer Rezession. Die Ampelregierung versucht, der aktuellen Situation mit dem „Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness“ (Wachstumschancengesetz) zu begegnen. Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf am 17. November 2023 beschlossen. Der Bundesrat hat das Gesetz in seiner Sitzung am 24. November 2023 gestoppt und den Vermittlungsausschuss angerufen. Bayern hat für das Vermittlungsverfahren tiefgreifende Verbesserungen für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und soziale Einrichtungen gefordert und sich intensiv für die Verlängerung des abgesenkten Mehrwertsteuersatzes für die Gastronomie eingesetzt.


Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat, Postfach 22 15 55, 80505 München
Pressesprecher: Dennis Drescher
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