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Pressemitteilung Nr. 346
München, 12.12.2023

SCHÖFFEL: ÜBER 18,2 MILLIONEN EURO BEDARFSZUWEISUNGEN FLIEßEN NOCH DIESES JAHR IN DIE LANDKREISE KRONACH, HOF UND WUNSIEDEL IM FICHTELGEBIRGE
3 Landkreise und 20 Kommunen in Oberfranken profitieren von staatlichen Zuweisungen

„Ein starker Freistaat braucht starke Kommunen – Bayern unterstützt seine Kommunen daher kraftvoll und stetig! Insgesamt 20 Städte und Gemeinden in den Landkreisen Kronach, Hof und Wunsiedel im Fichtelgebirge sowie die drei Landkreise selbst erhalten noch in diesem Jahr über 18,2 Millionen Euro an staatlichen Bedarfszuweisungen und Stabilisierungshilfen. Damit helfen wir unseren finanzschwächeren Kommunen nicht nur bei deren Schuldenabbau, sondern auch bei der Schaffung von finanziellen Freiräumen. Die Stabilisierungshilfen wirken: Bereits zahlreiche konsolidierungswillige Kommunen konnten ihren Schuldenstand signifikant verringern! Mit einem kommunalen Finanzausgleich auf einem Spitzenniveau von über 11 Milliarden Euro fördert der Freistaat seine Kommunen so entschlossen wie kein anderes Bundesland“, betont Finanz- und Heimatstaatssekretär Martin Schöffel anlässlich der Übergabe von Bescheiden für Bedarfszuweisungen und Stabilisierungshilfen an die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der Kommunen in den Landkreisen Kronach, Hof und Wunsiedel im Fichtelgebirge (11.12.).

An sieben kreisangehörige Städte und Gemeinden und den Landkreis Kronach werden in Summe 4.337.500 Euro an staatlichen Bedarfszuweisungen und Stabilisierungshilfen ausgezahlt.

An den Landkreis Hof sowie vier kreisangehörige Kommunen gehen insgesamt 2.825.000 Euro an staatlichen Bedarfszuweisungen und Stabilisierungshilfen.

Zudem werden in Summe 11.050.000 Euro an insgesamt neun Städte und Gemeinden des Landkreises Wunsiedel im Fichtelgebirge sowie den Landkreis selbst ausgezahlt.

Im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs unterstützt der Freistaat seine Kommunen bestmöglich, damit sie ihre Aufgaben angemessen erfüllen und wichtige Investitionen tätigen können. Durch Bedarfszuweisungen nach Art. 11 BayFAG wird der außergewöhnlichen Lage und den speziellen Aufgaben von Gemeinden und Landkreisen im Einzelfall Rechnung getragen. Vor allem strukturschwache sowie von der Demografie besonders betroffene Kommunen im ländlichen Raum können mit Stabilisierungshilfen, einer Sonderform von Bedarfszuweisungen, effektiv bei der Konsolidierung ihrer Haushalte unterstützt werden.


Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat, Postfach 22 15 55, 80505 München
Pressesprecher: Dennis Drescher
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