Beim Aktivieren der Vorlesesoftware werden Inhalte von der Linguatec-Website geladen und dadurch Ihre IP-Adresse an Linguatec übertragen. Ihre Zustimmung zur Datenübertragung können Sie jederzeit widerrufen. Mehr Informationen und eine Möglichkeit zum Widerruf Ihrer Zustimmung zur Datenübertragung finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Wenn Sie die Vorlesesoftware jetzt aktivieren möchten, klicken Sie auf Vorlesesoftware aktivieren.


Wenn Sie möchten, dass die Vorlesesoftware auf dieser Website künftig automatisch aktiviert wird, klicken Sie auf Vorlesesoftware immer aktivieren. Dadurch wird diese Einstellung mithilfe eines Cookies in Ihrem Browser gespeichert.
Die Vorlessesoftware wurde aktiviert. Bevor die Seite vorgelesen werden kann, muss sie einmal aktualisiert werden. Klicken Sie auf Seite aktualisieren, wenn Sie die Seite jetzt aktualisieren möchten.


Achtung: Falls Sie auf dieser Seite bereits Daten in ein Formular eingegeben haben, werden diese beim Aktualisieren gelöscht. Bitte speichern Sie in diesem Fall zuerst Ihre Formulareingaben, bevor Sie die Seite aktualisieren.
Pressemitteilung Nr. 357
München, 20.12.2023

FÜRACKER: DRINGENDE NACHBESSERUNGEN BEI REFORM DER EU-FISKALREGELN NÖTIG
Aufweichung des Stabilitäts- und Wachstumspakt droht // Bayern setzt sich für klare, einheitliche und verbindliche Regeln für Rückführung übermäßiger Staatsverschuldung ein

„Die Reform des Stabilitäts- und Wachstumspakts muss klare, einheitliche und vor allem verbindliche Regeln für die Rückführung übermäßiger Staatsverschuldung zum Ziel haben. Wir fordern eine Rückkehr zu solider Haushaltspolitik statt immer größerer Spielräume zum Geldausgeben für hoch verschuldete Staaten! Der Vorschlag der Europäische Kommission vom April 2023 geht aber in die entgegengesetzte Richtung und muss dringend nachgebessert werden. Ein Minimum an jährlichem Schuldenabbau, um das die EU-Finanzminister jetzt feilschen, reicht bei Weitem nicht aus. Die komplexen EU-Fiskalregeln müssen vor allem auch wirksamer und effektiver durchsetzbar werden. Gerade im Bereich der Durchsetzbarkeit besteht dringender Handlungsbedarf!“ erklärt Finanz- und Heimatminister Albert Füracker anlässlich des bevorstehenden Austauschs der EU-Finanzminister zur Reform des wirtschaftspolitischen Steuerungsrahmens der EU am 20. Dezember 2023.

Füracker weiter: „Wenn es dem Bundesfinanzminister ernst ist mit seiner erklärten Rolle als „Anwalt der Stabilität“, dann sollte er deutliche Nachbesserungen einfordern oder andernfalls die Notbremse ziehen und seine Zustimmung verweigern. Eine weitere Aufweichung der europäischen Fiskalregeln geht auf Kosten der Nachvollziehbarkeit, Transparenz und Glaubwürdigkeit der Haushaltsüberwachung.“

Am 26. April 2023 hat die EU-Kommission ihre Legislativvorschläge zur Reform des wirtschaftspolitischen Steuerungsrahmens der EU, d.h. insbesondere des Stabilitäts- und Wachstumspakts (SWP), vorgelegt. Diese sehen unter anderem eine Streichung bisher einheitlicher Vorgaben für den jährlichen Schuldenabbau vor. Stattdessen will die Kommission künftig länderindividuelle Ausgabenpfade über bis zu sieben Jahre bilateral mit den Mitgliedstaaten verhandeln.

Zuletzt haben die EU-Finanzminister am 8. Dezember 2023 im Rahmen eines Treffens des Rats „Wirtschaft und Finanzen“ (ECOFIN) über verschiedene Änderungen der von der Kommission vorgelegten Rechtstexte beraten. Die vom Rat veröffentlichten Kompromissvorschläge sehen unter anderem vor, dass die Kommission Mitgliedstaaten mit einer Schuldenquote über dem EU-vertraglich festgelegten Referenzwert von 60 % des BIP einen Abbau der Staatsverschuldung um durchschnittlich 0,5 %-Punkte bzw. (bei Schuldenquote über 90 % des BIP) um durchschnittlich 1 %-Punkt pro Jahr auferlegt. Diese Vorgabe wäre für hochverschuldete Mitgliedstaaten deutlich weniger ambitioniert als die bisherige sog. „1/20-Regel“, wonach die Differenz der tatsächlichen Schuldenstandsquote zur 60-%-Grenze jährlich um mind. 5 % (ein Zwanzigstel) zu verringern ist. Sobald sich der Rat auf eine gemeinsame Linie verständigt hat, wird er in Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament treten, das den Rechtsänderungen (in Teilen) formell zustimmen muss.


Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat, Postfach 22 15 55, 80505 München
Pressesprecher: Dennis Drescher
Telefon: 089 2306-2460
Telefax: 089 2809327
E-Mail: presse@stmfh.bayern.de
Internet: www.stmfh.bayern.de