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Pressemitteilung Nr. 359
München, 21.12.2023

FÜRACKER: TROTZ ANGESPANNTER HAUSHALTSLAGE – KOMMUNALER FINANZAUSGLEICH 2024 ERREICHT MIT 11,4 MILLIARDEN EURO NEUEN SPITZENSTAND
Einigung unterstreicht Solidarität und Partnerschaft zwischen Freistaat und Kommunen // Schlüsselzuweisungen auf Rekordniveau // Schwerpunkte bei Krankenhausinvestitionen und kommunalem Hochbau

Einigung unterstreicht Solidarität und Partnerschaft zwischen Freistaat und Kommunen // Schlüsselzuweisungen auf Rekordniveau // Schwerpunkte bei Krankenhausinvestitionen und kommunalem Hochbau

Bayern unterstützt seine Gemeinden, Städte, Landkreise und Bezirke im Jahr 2024 mit einem kommunalen Finanzausgleich auf einem neuen Spitzenniveau.

„Der kommunale Finanzausgleich 2024 ist ein eindrucksvoller Beweis für die Solidarität und Partnerschaft zwischen dem Freistaat Bayern und seinen Kommunen. Gekürzte Bundesmittel, Inflation, deutlich steigende Kosten und sinkende Steuereinnahmen durch ein stagnierendes Wirtschaftswachstum schränken den finanziellen Handlungsspielraum des Freistaats massiv ein! Und dennoch: Mit rund 11,4 Milliarden Euro erreicht der kommunale Finanzausgleich auch im nächsten Jahr wieder einen neuen Spitzenstand! Gemeinsam ist es uns gelungen, für 2024 wieder Schwerpunkte im investiven Bereich zu setzen: Der Ansatz für den kommunalen Hochbau steigt um 70 Millionen Euro und damit auf einen neuen Höchststand von rund 1,07 Milliarden Euro. Ein besonderer Schwerpunkt wird 2024 auf die Krankenhausfinanzierung gelegt – mit einem Plus von rund 156,6 Millionen Euro im Vergleich zum Vorjahr. Wie in den letzten Jahren gilt auch für 2024: Es gibt keinen Investitionsstau bei bayerischen Krankenhausbauprojekten, alle notwendigen Vorhaben werden zeitnah in das Krankenhausbauprogramm aufgenommen und bedarfsgerecht gefördert. Die Kommunen sind der entscheidende Partner, um Politik vor Ort umzusetzen und zu gestalten. Dabei unterstützen wir sie mit voller Kraft!“, betont Finanz- und Heimatminister Albert Füracker.

Auf das neue Rekordergebnis im kommunalen Finanzausgleich einigten sich die Staatsregierung und die kommunalen Spitzenverbände im heutigen Spitzengespräch. Es bedeutet ein Plus von 212,8 Millionen Euro für Bayerns Kommunen im Vergleich zu 2023.

Thomas Karmasin, Präsident des Bayerischen Landkreistags und diesjähriger Verhandlungsführer der kommunalen Spitzenverbände: „Der Finanzminister hat fair mit uns verhandelt und sich im Ergebnis auch auf uns zubewegt. Dass wir die Finanzausstattung in ihrer Gesamtheit nicht als auskömmlich sehen können, liegt an der Struktur, vor allem an den dramatisch steigenden sozialen Lasten, die ihren Ursprung überwiegend in der Bundesgesetzgebung haben. Hier besteht dringender Handlungsbedarf.“

Wirtschaftsminister und stellvertretender Ministerpräsident Hubert Aiwanger: „Wir verschaffen den Kommunen im nächsten Jahr zusätzliche Handlungsoptionen. Damit setzen wir auch in schwierigen Zeiten mit angespannter Haushaltslage die gute Partnerschaft fort. Leider engen die sprunghaft steigenden Ausgaben im Sozialbereich und für die Zuwanderung den Handlungsspielraum für Investitionen immer mehr ein. Der Bund muss bei der Zuwanderung dringend umsteuern, auch um finanzielle Spielräume zurückzugewinnen. Wir brauchen in Berlin wieder eine wirtschafts- und investitionsfreundliche Politik. Davon profitieren dann auch die Kommunen durch die Stärkung von Handwerk und Mittelstand, was Arbeitsplätze sichert und die Steuereinnahmen erhöht."

Markus Pannermayr, Vorsitzender des Bayerischen Städtetags: „Beim heutigen Gespräch konnten trotz geringer Spielräume noch punktuelle Verbesserungen erreicht werden. Dies erkennen wir an. Dennoch bleibt das Ergebnis der Verhandlungen zum kommunalen Finanzausgleich 2024 hinter den Erwartungen des Bayerischen Städtetags zurück. Die Rahmenbedingungen für die Aufstellung kommunaler Haushalte verschärfen sich für das nächste Haushaltsjahr dramatisch. In einer unsicheren Zeit mit vielen Herausforderungen wäre vor allem eine Erhöhung des kommunalen Verbundanteils wichtig gewesen, um den Kommunen mehr Planungssicherheit und Flexibilität zu geben. Die heute getroffene Vereinbarung, dass die Bayerische Staatsregierung mit den kommunalen Spitzenverbänden in eine Strukturdebatte einsteigt, begrüßen wir ausdrücklich.“

Dr. Uwe Brandl, Präsident des Bayerischen Gemeindetags: „Dieser Finanzausgleich ist das Ergebnis einer problematischen Entwicklung des Standortes Deutschland. Er ist gemessen an den von den Kommunen zu bewältigenden Aufgaben von einem anerkennenswerten Bemühen gekennzeichnet, aber nicht zufriedenstellend. Die aktuelle Lage birgt andererseits die Chance zur Neujustierung, Deregulierung und Priorisierung. Für die dafür notwendigen und überfälligen systemischen Korrekturen zeichnen alle Staatsebenen, auch die Kommunen, mit verantwortlich. Es steht zu hoffen, dass der Freistaat Bayern ohne ideologische Scheuklappen in Land und Bund die dafür erforderlichen Maßnahmen schnell auf den Weg bringt.“

Innenminister Joachim Herrmann: „Als Kommunalminister sind mir solide Kommunalfinanzen – seit jeher ein Markenzeichen des Freistaats Bayern – selbstverständlich ein großes Anliegen. Es freut mich daher sehr, dass wir das Niveau des kommunalen Finanzausgleichs auch in 2024 stabil halten können – das zeigt: Die Zusammenarbeit zwischen Freistaat und seinen Kommunen funktioniert verlässlich auch in schwierigen Zeiten! Dennoch gilt: Die ausbleibende Unterstützung durch den Bund, beispielsweise bei einer auskömmlichen Krankenhausfinanzierung oder im Asyl- und Ausländerwesen, kann nicht allein vom Freistaat aufgefangen werden. Ich appelliere hier ausdrücklich an den Bund, endlich seiner Verantwortung nachzukommen, Länder und Kommunen hier angemessen finanziell zu unterstützen.“

Franz Löffler, Präsident des Bayerischen Bezirketags: „Starke und leistungsfähige Kommunen brauchen eine solide finanzielle Basis. Gerade bei der sozialen Daseinsvorsorge sind die Kommunen verstärkt auf die finanzielle Unterstützung von Land und Bund angewiesen. Trotz aller Bemühungen des Freistaats, insbesondere des Finanzministers, steigen die verpflichtenden Sozialausgaben deutlich mehr, als es die Steuer- bzw. Umlagekraft abbildet. Deshalb ist nicht zuletzt eine Strukturdebatte unumgänglich.“

Finanz- und Heimatstaatssekretär Martin Schöffel: „Leistungsstarke, finanziell gut ausgestattete Kommunen sind für den Freistaat von elementarer Bedeutung. Dessen ist sich die Staatsregierung absolut bewusst, das zeigt der kommunale Finanzausgleich 2024 auf neuem Rekordniveau! Die effektive und vertrauensvolle Zusammenarbeit von Freistaat und Kommunen ist enorm wichtig, gerade in den aktuell für alle Seiten sehr herausfordernden Zeiten.“

Josef Zellmeier, Vorsitzender des Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen im Bayerischen Landtag: „Bayern ermöglicht kommunale Investitionen. Der Fördertopf für Krankenhausinvestitionen ist so hoch wie nie zuvor. Aber auch bei Schulen und Kitas unterstützen wir die Kommunen verstärkt bei der Erfüllung ihrer wichtigen Aufgaben. Mit Blick auf Kostensteigerungen und die unsichere wirtschaftliche Entwicklung bringt der kommunale Finanzausgleich ein gutes Ergebnis, für das der Freistaat an seine Grenzen geht.“

Die Ergebnisse des Spitzengesprächs zum kommunalen Finanzausgleich 2024 im Einzelnen:

Die Schlüsselzuweisungen, die größte Einzelposition im kommunalen Finanzausgleich, betragen in 2024 rund 4,44 Milliarden Euro und erreichen damit einen neuen Höchststand. Sie stehen den Kommunen zur Erfüllung ihrer Aufgaben zur freien Verfügung, ergänzen deren eigene Steuereinnahmen und haben damit eine hohe Bedeutung für eine starke kommunale Selbstverwaltung.

Die allgemeinen Finanzzuweisungen nach Art. 7 BayFAG für Aufgaben im übertragenen Wirkungskreis steigen im Jahr 2024 auf insgesamt 885 Millionen Euro. Dies bedeutet eine Steigerung um 4,1 Prozent beziehungsweise 35 Millionen Euro. Dazu gehört neben den sogenannten Pro-Kopf-Beträgen auch das Aufkommen an Gebühren, Geldbußen und Verwarnungsgeldern, das den Kommunen überlassen wird. Die kreisfreien Städte erhalten für die von ihnen im übertragenen Wirkungskreis übernommenen staatlichen Aufgaben erstmals eine ergänzende Finanzzuweisung in Höhe von 7,9 Millionen Euro. Die Landkreise erhalten in 2024 und 2025 für die Erfüllung ihrer staatlichen Aufgaben jeweils zusätzlich 71 neue Stellen. Auch in den darauffolgenden Jahren wird auf eine ausreichende personelle Ausstattung der Landkreise geachtet werden, mit dem Ziel, bis 2028 insgesamt 532,5 neue Stellen zu schaffen.

Aufgrund des hohen Investitionsbedarfs insbesondere bei Schulen, Kindertageseinrichtungen und Krankenhäusern wurde ein Schwerpunkt bei den Investitionen gesetzt. Der Haushaltsansatz für den kommunalen Hochbau, insbesondere für den Bau von Schulen und Kindertageseinrichtungen, steigt nächstes Jahr um 70 Millionen Euro und damit auf einen neuen Rekordwert von rund 1,07 Milliarden Euro.

In 2024 steht auch die Finanzierung von Krankenhäusern im Fokus. Die Mittel für Krankenhausinvestitionen erhöhen sich um rund 24,3 Prozent beziehungsweise 156,6 Millionen Euro und erreichen ebenfalls ein neues Spitzenniveau von 800 Millionen Euro. Die Krankenhausinvestitionsmittel werden über die Krankenhausumlage zur Hälfte von den Kommunen getragen. Die Investitionspauschale (446 Millionen Euro) wird auf dem hohen Vorjahresniveau fortgeführt. Um Kommunen mit zurückgehender Bevölkerung noch stärker zu unterstützen, wird der Demografiezuschlag bei der Investitionspauschale verbessert.

Die Mittel für die Härtefallförderung für den Bau von Abwasserentsorgungs- und Wasserversorgungsanlagen steigen erneut um 15 Millionen Euro auf nun 165 Millionen Euro. Von dieser Förderung profitieren vor allem kleinere Gemeinden im ländlichen Raum.

Für die Straßenausbaupauschalen, die der Staat den Gemeinden nach der Abschaffung der Straßenausbaubeiträge gewährt, stehen 2024 insgesamt 115 Millionen Euro zur Verfügung. Damit können über den regulären Etat (85 Millionen Euro) hinaus weitere 30 Millionen Euro an die Gemeinden verteilt werden.

Zur zielgenauen Unterstützung von finanzschwachen und konsolidierungswilligen Gemeinden stehen 100 Millionen Euro im Jahr 2024 für Bedarfszuweisungen und Stabilisierungshilfen zur Verfügung.

Die Zuweisungen an die Bezirke werden im nächsten Jahr um 10 Millionen Euro auf 716,5 Millionen Euro erhöht. Damit werden die Finanzen der Bezirke gestärkt und die Umlagezahler entlastet.

Die Grundsteuerreform wird sich ab dem Jahr 2027 auch auf den kommunalen Finanzausgleich auswirken. Der sich hieraus ergebende konkrete Änderungsbedarf wird im Rahmen einer Arbeitsgruppe mit den kommunalen Spitzenverbänden abgestimmt.
In diesem Zusammenhang wird auch überprüft werden, ob darüber hinaus weitere Änderungen im kommunalen Finanzausgleich erforderlich sind.

Unter der Federführung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration als Kommunalministerium wird derzeit bereits geprüft, wie die staatliche Fördersystematik verbessert werden kann. Im Spitzengespräch bestand Einigkeit, dass in diesem Kontext auch Aufgaben und Standards generell analysiert und auf den Prüfstand gestellt werden müssen.

Um die Digitalisierung der Verwaltungsleistungen weiter beschleunigt voranzubringen, wird der Freistaat für die bayerischen Kommunen die Hälfte der laufenden Kosten (insbesondere der Lizenzkosten) für die kommunalen „BayernPackages“ und die sogenannten EfA-Leistungen übernehmen sowie die damit verbundenen Rollout-Kosten vollständig alleine finanzieren.


Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat, Postfach 22 15 55, 80505 München
Pressesprecher: Dennis Drescher
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